Junge Frau sitzt nachdenklich vor ihrem Laptop
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Energie: Änderungen bei Preisen und Verträgen

Achtung: Nicht vorschnell kündigen!

Die enorm steigenden Energiekosten sind für viele Haushalte eine große Belastung. In dieser Ausnahmesituation ist es wichtig, sich genau zu informieren und überlegt vorzugehen.

Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie prüfen, ob es vielleicht einen günstigeren Tarif für Sie gibt. Derzeit ist es aber leider so, dass die Tarife für Neukund:innen bei vielen Energieanbietern deutlich teurer sind und so einen Neukund:innentarif würden Sie bekommen, wenn Sie Ihren alten Vertrag kündigen. Man muss daher wirklich gut überlegen, ob man seinen alten Vertrag kündigt.

Die Energiepreise schnalzen gerade in die Höhe. Wussten Sie, dass Strom und Gas an der Börse gehandelt werden? Im Vorjahr waren die Energiepreise wegen der Corona-Pandemie absolut im Keller. Jetzt sind sie so teuer wie nie zuvor.

Was uns daran ärgert?

  • Von den niedrigen Preisen am Großhandelsmarkt haben die privaten Kundinnen und Kunden nicht profitiert. Die Energieanbieter schon. Sie haben die günstigen Preise nicht weitergegeben und gut damit verdient.

  • Kaum steigen die Preise, reagieren die Energieanbieter aber rasch. Die ersten Lieferanten haben ihre Tarife für Strom und Gas bereits erhöht. Einige weitere haben kommende Erhöhungen angekündigt.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Energielieferant Tarife erhöht, den bestehenden Vertrag kündigt oder die Lieferbedingungen ändert. Außerdem: Welche Forderungen wir an Politik und Wirtschaft herantragen, damit Energie für alle leistbar bleibt. 

Video

Darf der Energielieferant einfach den Vertrag kündigen? Frag die, die's wissen!


Was tun, wenn der Strom- oder Gaslieferant die Preise ändert?

Wenn Ihr Energielieferant eine Preisänderung von Strom bzw. Gas ankündigt, haben Sie das Recht, dieser Preisänderung zu widersprechen und dadurch das Vertragsverhältnis zu beenden. Allerdings steht Ihnen in diesem Fall eine außerordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zu. Das heißt: Innerhalb dieser Frist müssen Sie noch zum alten Preis beliefert werden und können sich einen neuen Lieferanten suchen. Aber: Nach Ablauf der 3 Monate endet Ihr Vertrag mit dem alten Lieferanten.

Handelt es sich um eine Preisänderung oder um eine Preisinformation?

Wie können Sie das unterscheiden? Sehen Sie dazu in den Lieferbedingungen Ihres Lieferanten nach. Wenn die Preisanpassung auf Basis einer indexbasierten Automatik (Indices wie ÖGPI, ÖSPI oder VPI) erfolgt, dann handelt es sich um ein „Preisinformationsschreiben“. Sie haben zwar auch hier das Recht, dieser Preisänderung zu widersprechen, allerdings haben Sie nur die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Damit einher geht eine 8-wöchige Kündigungsfrist. Innerhalb dieser Frist müssen Sie noch zum alten Preis beliefert werden und sich einen neuen Lieferanten suchen.

Wenn Sie aber auf das Schreiben Ihres Energielieferanten nicht innerhalb der genannten Frist reagieren, gelten die neuen Preise ab dem angegebenen Zeitpunkt als vereinbart.

Service:

Tipp

Vergleichen Sie erst über den Tarifkalkulator der E-Control, ob es einen günstigeren Tarif gibt und kündigen Sie dann ihren alten Vertrag! Eventuell ist trotz Änderung Ihr alter Vertrag dennoch der günstigste. 


Was tun, wenn der Strom- oder Gaslieferant den Vertrag kündigt?

Derzeit erleben viele KonsumentInnen, dass ihr Energielieferant den Strom- bzw. Gasliefervertrag kündigt und damit das Vertragsverhältnis beendet. Dies ist aber nur unter Einhaltung einer Frist von mindestens 8 Wochen zulässig. Das bedeutet, Sie werden noch weitere 8 Wochen zu Ihren alten Lieferbedingungen versorgt, und müssen sich in dieser Zeit einen neuen Lieferanten suchen. Der Tarifkalkulator der E-Control hilft bei der Suche nach einem passenden neuen Lieferanten.

Kündigung trotz Preisgarantie – geht das?

Derzeit gibt es einige Energielieferanten, die für einen bestimmten Zeitraum eine fixe Preisgarantie gegeben haben und nun trotzdem die Preise erhöhen. KundInnen, die damit nicht einverstanden sind, werden gekündigt. Das geht aus unserer Sicht überhaupt nicht!

Wir prüfen daher gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), ob und wie wir rechtlich gegen diese Energielieferanten vorgehen können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was tun, wenn der Strom- bzw. Gaslieferant Lieferbedingungen ändert?

Wenn Ihnen Ihr Strom- oder Gaslieferant mitteilt, dass sich seine allgemeinen Lieferbedingungen ändern, haben Sie die gleichen Rechte wie bei einer Preisänderung. Sie können innerhalb einer gesetzten Frist widersprechen. Dann werden Sie noch 3 Monate zu denselben Konditionen beliefert, müssen sich in dieser Zeit aber einen neuen Energielieferanten suchen. Danach endet der Vertrag.

Wenn Sie nicht auf das Schreiben Ihres Strom- oder Gaslieferanten reagieren, gelten die neuen Allgemeinen Lieferbedingungen ab dem angegebenen Zeitpunkt als vereinbart.

Service:

Tipp

Vergleichen Sie erst über den Tarifkalkulator der E-Control, ob es einen günstigeren Tarif gibt und kündigen Sie dann ihren alten Vertrag! Eventuell ist trotz Änderung Ihr alter Vertrag dennoch der günstigste. 

Tipps

zum Anbieterwechsel 

Wie funktioniert ein Anbieterwechsel? Worauf muss ich achten – zum Beispiel auf befristete Rabatte oder irreführende Preiszuckerln zu Beginn? Wir haben dazu Informationen für Sie zusammengestellt. Mehr dazu ... 

zum Energiesparen

Wenige Maßnahmen reichen aus um Energie zu sparen, Ihre Geldbörse zu entlasten und gleichzeitig auch die Um­welt zu schonen. Dazu braucht man nicht sofort neue Fenster oder eine ver­besserte Wärmedämmung. Bereits kleine Änderungen lohn­en sich!

zur Höhe Ihrer Teilbetragszahlung

Um bei Ihrer Jahresabrechnung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie, falls für Sie möglich, Ihre monatlichen oder vierteljährlichen Teilbetragszahlungen mit Ihrem Energielieferanten besprechen und anpassen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie viel mehr Energie verbrauchen als gewöhnlich (z.B. Familiennachwuchs, vermehrte Homeoffice-Tätigkeiten etc.) und/oder die Energiepreise stark steigen, wie das derzeit der Fall ist. 

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