Ryanair: Diese Zusatzgebühren können Sie zurückfordern
Wer bei Ryanair bestimmte Zusatzgebühren bezahlt hat, kann sich das Geld zurückholen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: 14 von 15 beanstandeten Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair sind unzulässig. Prüfen Sie daher Ihre alten Buchungen und fordern Sie zu Unrecht bezahlte Gebühren zurück.OGH bestätigt: 14 von 15 Gebühren sind unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums gegen insgesamt 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen von Ryanair geklagt. Der Oberste Gerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt: 14 der 15 beanstandeten Zusatzgebühren sind unzulässig.
Die wichtigsten betroffenen Ryanair-Gebühren
Der OGH hat unter anderem folgende Zusatzgebühren für unzulässig erklärt:
| Gebühr | Kosten |
|---|---|
| Flughafen-Check-in-Gebühr | 55 Euro |
| Gebühr für den Ausdruck der Bordkarte am Flughafen | 15 Euro |
| Gebühr für Kleinkinder | 25 Euro |
| Gebühr für verpflichtende Familiensitzplätze | 10 Euro |
| Umbuchungsgebühren | z.B. 45 Euro online oder 60 Euro über den Kundenservice |
| Gebühren für Namensänderungen | z.B. 115 Euro online oder 160 Euro über den Kundenservice |
Beschreibungen aller unzulässigen Klauseln finden Sie auf der VKI Webseite.
So können Sie Ihr Geld zurückfordern
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Gebühren bezahlt haben, sollten Sie Ihre alten Ryanair-Buchungen überprüfen.
Gehen Sie dabei so vor:
- Prüfen Sie Ihre Ryanair-Buchungen. Diese können bis zu 30 Jahre zurückliegen.
- Sehen Sie nach, welche der genannten Zusatzgebühren Sie bezahlt haben.
- Nutzen Sie den VKI-Musterbrief, um die Rückzahlung der unzulässig verrechneten Gebühren zu verlangen.
Downloads
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.