Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schulden einer anderen Person einzustehen, wenn diese ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

Bürgschaftsformen

  • Bürge und Zahler: Die Bank kann bei Zahlungsverzug sofort den Kreditnehmer, den Bürgen oder beide in Anspruch nehmen.
  • Normale Bürgschaft: Der Bürge haftet erst, wenn der Hauptschuldner erfolglos gemahnt wurde.
  • Ausfallsbürgschaft: Der Gläubiger muss zunächst alle zumutbaren Schritte gegen den Hauptschuldner ausschöpfen. Erst danach haftet der Bürge.
  • Bürgschaft nach Scheidung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Solidarbürgschaft innerhalb eines Jahres nach der Scheidung in eine Ausfallsbürgschaft umgewandelt werden.

Schutz für Konsument:innen

Das Konsumentenschutzgesetz enthält Schutzbestimmungen für Bürgen, Mitschuldner und Garanten. Gerichte können eine Haftung reduzieren oder aufheben, wenn sie in einem deutlichen Missverhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit steht.

Tipps

  • Haftung möglichst auf einen Maximalbetrag begrenzen.
  • Bürgschaften nur übernehmen, wenn die Rückzahlung finanziell tragbar ist.
  • Den Vertrag sorgfältig prüfen – insbesondere auf Verlängerungsklauseln, die zu einer unbefristeten Haftung führen können.
  • Eine Bürgschaft kann die eigene Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

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