Autos auf einem Parkplatz
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23.5.2025

Besitzstörung als Abmahnfalle: AK Tirol fordert Maßnahmen gegen Abzocke!

600-Euro-Forderungen für nur kurzes Anhalten oder Reversieren auf einem fremden Grundstück sind keine Seltenheit! Immer öfter wird versucht, auch nur kurzfristige Besitzstörungen zur Gewinnmaximierung zu nutzen. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen gegen diese Abzocke avisiert, und die AK Tirol fordert entsprechende Rechtsgrundlagen.

Ein Besitzer einer Sache kann eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn sein Besitz gestört oder entzogen wird. Und er hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Verteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten, der Barauslagen (z. B. Kosten der Kfz-Halterabfrage) und ggf. auch der Abschleppkosten

Doch das „Geschäftsmodell“, mit dem sich viele durch Missbrauch des „Abmahnwesens“ bereichern wollen, hat damit nichts zu tun. Auch bei den Konsumentenschützer:innen der AK Tirol häufen sich die Beschwerden.

Tatsächlich werden schon geringfügige Störungen, wie kurzes Anhalten oder Reversieren auf fremdem Grund zur Gewinnmaximierung genutzt: Bis zu 600 Euro werden pauschal als außergerichtliches Vergleichsangebot eingefordert. Viele Betroffene nehmen dies an – aus Angst vor einem Besitzstörungsverfahren samt Kostenrisiko von etwa 800 Euro.

Verfolgt werden die Störungen nicht nur durch Videokamerasysteme, auch die in ihrem Besitz gestörten Personen können diese auf Webseiten eingeben, auf denen mit kostenloser Bearbeitung geworben wird und damit, dass auch der im Besitz Gestörte an der „Abmahnung“ verdienen kann (siehe https://zupfdi.at, https://parkheld.at).

Die neue Bundesregierung hat „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“ avisiert. „Es ist nicht die Intention des Gesetzgebers, einem Besitzer einen finanziellen Vorteil aus der erfolgten Störung zu verschaffen“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. Die AK Tirol fordert geeignete Rechtsgrundlagen, die dem gewerbsmäßigen und gewinnorientierten „Abmahnwesen“ Einhalt gebieten.

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