Geplante Obsoleszenz: AK Kritik an zu kurzer Frist bei der Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung für sogenannte bewegliche Sachen gilt nur zwei Jahre lang ab Übergabe. Doch leider kommt es gar nicht so selten vor, dass Produkte nur kurz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht defekt werden. Wenn da auch die (freiwillige) Händlergarantie erloschen ist, schauen Kund:innen meist durch die Finger.
„Das ist besonders ärgerlich bei kostspieligeren Elektro- oder Haushaltsgroßgeräten, wie Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Herden, bei denen man sich eine deutlich längere Nutzungsdauer erwarten kann“, betonen die Konsumentenschützer:innen der AK Tirol. Nicht umsonst ist in diesem Zusammenhang immer wieder von „geplanter Obsoleszenz“ bzw. künstlicher Produktalterung die Rede, wenn also ein Produkt vorzeitig, d. h. vor der erwarteten natürlichen Alterung, seine Funktion verliert.
Forderungen
Die AK Tirol forderte bereits mehrfach Verbesserungen von Seiten des Gesetzgebers. Bis dato jedoch fehlen etwa eine verlängerte gesetzliche Gewährleistung für Haltbarkeitsmängel von langlebigen Produkten oder eine vorgesehene Haftung des Herstellers für Produktmängel.
Eine Haftung für (eine bestimmte) Haltbarkeit würde auch die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen stärken, zudem könnte zu einem wesentlich nachhaltigeren Umgang mit Konsumgütern beigetragen werden.
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