Erst informieren, dann buchen: Dann vermeiden Sie Ärger mit Reisestornos!
Laufend gehen bei den Reiserechts-Expert:innen der AK Tirol Anfragen bzw. auch Beschwerden zum Thema Reisestornos, Stornobedingungen und Reiserversicherungen ein. Deshalb: Wer teuren Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer vorab informieren!
Eine Erkrankung, ein Unglücksfall oder aber der neue Traumjob: Es gibt viele Gründe, warum ein bereits gebuchter Urlaub plötzlich storniert werden muss.
Doch bei Reisebuchungen gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Wird die Reise nach einer verbindlichen Buchung wieder storniert, fallen in der Regel (teils auch sehr hohe) Stornogebühren an, die vom Reiseveranstalter verrechnet werden. Die Stornokosten sind zumeist zeitlich gestaffelt – je näher der Abreisezeitpunkt rückt, desto höher werden sie (z. B. Staffelung von 10 % bis zu 85 % des Reisepreises).
Für Probleme bei Stornierungen sorgen oft
- der strittige Zeitpunkt (er wirkt sich auf die Höhe der Stornokosten aus),
- Fragen zur Höhe der Stornokosten (was wurde konkret vertraglich vereinbart, welche Stornobedingungen gelten für den konkreten Reisevertrag) oder auch
- Beschwerden darüber, dass eine abgeschlossene Stornoversicherung im Einzelfall die Stornokosten nicht übernehmen will.
Versicherung
Vor allem bei lang im Voraus gebuchten und teureren Reisen kann auch der Abschluss einer Reise-Stornoversicherung Sinn machen. Hier empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen vorab zu prüfen. Bei den meisten Versicherern gibt es übliche Stornogründe (etwa plötzliche schwere Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person oder von Familienangehörigen) und bei vielen Anbietern, meist gegen Aufpreis, darüber hinaus erweiterte mögliche Stornogründe (wie z. B. chronische Erkrankungen, Nichtbestehen der Matura, Erkrankung eines Haustieres, Absage einer Hochzeit etc.).
Auch die Fristen für den Vertragsabschluss einer Stornoversicherung sind zu beachten (allfällige Karenz- oder Wartefristen): Häufig muss eine bestimmte Frist verstreichen, ehe der Vertrag seine vollständige Gültigkeit erlangt.
Gut zu wissen
- Ein ausnahmsweises kostenloses Rücktrittsrecht gibt es bei Pauschalreisen (Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung) und zwar (nur) dann, wenn vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen: etwa Kriegshandlungen am Reiseziel, Naturkatastrophen oder der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, wobei der Sachverhalt immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss.
- Vor der Buchung einen Blick in die Vertragsbedingungen/Stornobedingungen werfen! (Prüfen Sie auch die Versicherungsbedingungen, falls es eine Reiseversicherung gibt oder eine solche abgeschlossen werden soll.)
- Informieren Sie sich, ob vielleicht bereits über eine Klub- oder Vereinsmitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag eine Versicherung besteht. Dabei sind jedoch die jeweiligen, vielfach sehr unterschiedlichen Bedingungen zu beachten.
Bei Fragen und Problemen helfen die Reiserechtsexpert:innen der AK Tirol unter 0800/22 55 22 - 1818.
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