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Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen läuft diese in der aktuellen Form mit Ende 2023 aus. Mit dem ORF-Beitragsgesetz 2024, welches am 1.1.2024 in Kraft tritt, wird nunmehr eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) eingeführt. Der ORF-Beitrag ist dann für jede Adresse zu bezahlen, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist mit dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz kein Beitrag zu zahlen.
Der ORF-Beitrag beträgt für Haushalte € 15,30 im Monat, zzgl. allfälliger Landesabgaben (Tirol: € 3,10) – somit gesamt € 18,40 Euro. Eine Umsatzsteuer auf den ORF-Beitrag wird nicht eingehoben.
Für Neuanmeldungen ab 01.01.2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung per Online-Banking) wird einmal jährlich gezahlt. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. Mit einer Einzugsermächtigung erspart man sich zusätzlich den Weg zur Post oder Bank. Bitte beachten Sie, dass mit Erlagscheinüberweisungen möglichweise auch Zahlscheingebühren bei der Bank anfallen können.
Es gibt, wie bisher auch, bestimmte Gruppen, die von der Haushaltsabgabe befreit oder ermäßigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit geringem Einkommen. Die genauen Kriterien für Befreiungen und Ermäßigungen können Sie mit einem Befreiungsrechner eruieren, dieser findet sich auf der Homepage . All jene Personen, die bereits über eine Befreiung verfügen, behalten diese weiterhin.
Hat jemand bisher bereits GIS bezahlt, übernimmt das ORF-Beitrags Service (bis Ende 2023 noch „Gebühren Info Service GmbH“) automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und Zahlungsweise.
Haushalte sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. Bei Umzug oder anderen Änderungen in der Haushaltssituation ist eine entsprechende Meldung erforderlich. Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand beim Beitragsservice angemeldet, so muss pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 01.01.2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.
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