Sun Contracting Gruppe in Konkurs

Mehrere Firmen der Sun Contracting Gruppe befinden sich mittlerweile in Konkurs. Viele Konsument:innen und Anleger:innen, die in Nachrangdarlehen oder (Nachrang-)Anleihen investiert haben, stehen nun vor der Frage, ob sie weiterhin Zahlungen leisten müssen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Müssen Sie Verträge mit monatlichen Raten­zahlungen weiter­zahlen?

Nach unserer Einschätzung müssen Konsument:innen ab Kenntnis der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens, keine weiteren Raten mehr leisten. Daher sind Raten ab November 2025 nicht mehr zu zahlen. Eingeräumte Einzugsermächtigungen können Sie daher widerrufen beziehungsweise bereits erfolgte Abbuchungen - ab der Novemberrate - rückholen lassen.  

An­melden von Forderungen im Konkurs­ver­fahren

Forderungen gegen insolvente Unternehmen können im entsprechenden Konkursverfahren angemeldet werden - und zwar

  • Forderungen gegen die in Liechtenstein ansässige Sun Contracting AG
    beim Insolvenzverwalter bis längstens 07.01.2026
    (Siehe Details in der Aussendung des Insolvenzverwalters unter: "Mitteilung_des_Masseverwalters_07112025.pdf")

  • Forderungen gegen die ebenfalls in Liechtenstein ansässige Sun Invest AG
    beim Insolvenzverwalter bis längstens 08.01.2026 
    (Siehe Details in der Aussendung des Insolvenzverwalters unter:
    "sun-invest.pdf")

  • Forderungen gegen die 5 in Österreich betroffenen Konzerngesellschaften:
    • Sun Contracting Austria GmbH
    • Sun Conctracting Engineering GmbH
    • Sun Contracting Norica Plus GmbH
    • Sun Contracting Projekt GmbH und
    • Sun Contracting Solutions GmbH 

    beim Konkursgericht bis längstens 09.01.2026
    (Siehe Details in der Aussendung der Masseverwalter:innen unter:
    "Gemeinsame_Mitteilung_der_Masseverwalter.pdf")  

Sie fühlen sich falsch beraten

Ansprüche wegen Fehlberatung gegen insolvente Firmen können allenfalls als Konkursforderung angemeldet werden. Ob Ansprüche wegen Fehlberatung bestehen, müsste im Einzelfall mit dem Insolvenzverwalter beziehungsweise vor Gericht geklärt werden. Dasselbe gilt für Forderungen gegen Vermittler:innen wegen Fehlberatung, wenn diese ausnahmsweise direkt haften.  

Sie können sich als Privat­beteiligte:r beim Straf­ver­fahren an­schließen

Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen rund 20 Beschuldigte. Wer sich mit Schadenersatzforderungen als Privatbeteiligte:r anschließen möchte, kann sich beim zuständigen Strafgericht melden, sobald ein Verfahren eröffnet ist, oder sich vorab bei der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) nach dem aktuellen Stand erkundigen. 

Vorsicht: Nachrang­darlehen sind hoch­riskante Veranlagungen

Wer in (qualifizierte) Nachrangdarlehen investiert, sollte sich bewusst sein, dass im Insolvenzfall das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann, da die Rückzahlung erst nach allen anderen Gläubiger:innen erfolgt.

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Ansprüche wegen Fehlberatung gegen insolvente Firmen können allenfalls als Konkursforderung angemeldet werden.

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

Das könnte Sie auch interessieren

Ehepaar, Pensionisten

Private Al­ters­vor­sor­ge

Die einzelnen Produkte privater Altersvorsorge weisen nicht nur erhebliche Unterschiede auf, sondern bringen mitunter auch einige Risiken mit sich.

Portrait Ris­kan­te Anlagen

Ris­kan­te An­lagen

Bei Optionen wie Wertpapieren wird oft hoher Gewinn ver­spro­chen. Doch das Risiko ist hoch: Optionsgeschäfte sind immer Spekulationsgeschäfte!

Junge Frau wird von älterer Frau beraten

Mehr Schutz für Kleinanleger:innen

Ein neues Gesetz verbessert mit 3.1.2018 die Sicherheit beim Wertpapier-Kauf. Unabhängige Berater:innen dürfen keine Provisionen mehr annehmen.