AK gewinnt in erster Instanz gegen Bodenfonds
Die AK Tirol unterstützte eine junge Familie und siegte bei Gericht: Der Tiroler Bodenfonds muss Schadenersatz von rund 17.000 Euro leisten.
Einen Baugrund zu finden, und das zum leistbaren Preis: In Tirol, wo die Kos-ten für Mieten und Eigentum nur so davongaloppieren, rückt dieser Traum für viele in weite Ferne. Umso mehr freute sich eine Familie aus dem Bezirk Schwaz, als sie 2014 über den Tiroler Bodenfonds ein Baugrundstück erwerben konnte.
Doch beim Ausheben der Baugrube erwartete sie eine böse Überraschung. Statt eines festen gewachsenen Bodens kam unter der Humusschicht locker bis sehr locker gelagertes Aufschüttmaterial zum Vorschein. Undenkbar, darauf ein Haus zu errichten!
Was folgte, waren ein Baustopp, zusätzliche Kosten von 15.000 Euro für umfangreiche Erd- und Fundamentierungsarbeiten, 1.700 Euro für Miete, weil das Haus erst später bezogen werden konnte – und die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Diese mündete letztlich 2016 in einen Zivilprozess gegen den Bodenfonds am Inns-brucker Landesgericht, für den die AK Tirol der Familie freiwilligen Rechtsschutz gewährt hat.
Vor kurzem erging das Urteil in erster Instanz: Der Bodenfonds muss 16.800 Euro Schadenersatz und die Prozesskosten von knapp 33.000 Euro (!) zahlen. Laut Urteil hat sich die Familie einen natürlich gewachsenen Untergrund erwarten dürfen. Zumal beim Bodenfonds bekannt gewesen sei, dass es im Bereich des Grundstücks zu Massenverschiebungen gekommen ist und die Familie davon nicht informiert wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, jetzt langte die Berufung des Bodenfonds ein. Das bedeutet für die Familie weiter bangen und warten.
„Zumindest konnten wir ihr den Druck durch das Prozesskostenrisiko abnehmen“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. „Die unerwarteten Zusatzkosten haben sie ja schon an den Rand der wirtschaftlichen Belastbarkeit gebracht.“
Warum es überhaupt so weit kommen musste, ist für den AK Präsidenten nicht nachvollziehbar: „Der Tiroler Bodenfonds ist eigentlich für ,leistbares Wohnen‘ zuständig. Deshalb ist es nicht in Ordnung, dass er hohe Zusatzkosten für eine Bodensanierung auf eine Familie abwälzen möchte, die an dieser Situation völlig schuldlos war. Es ist unverständlich, dass geklagt werden musste und dass nicht einmal jetzt dieses Urteil akzeptiert wird. Allein die hohen Prozesskosten wären wohl für viele existenzbedrohend.“
Als die Familie 2014 mit dem Bodenfonds den Kaufvertrag für ihr Baugrundstück abschloss, gab es für sie keinerlei Anhaltspunkte, dass sich unter der grünen Wiese etwas anderes als natürlich gewachsener Boden befinden könnte. Kein Gedanke, dass hier nicht problemlos ein Haus errichtet werden könnte. Bis die Baggerschaufel die Wahrheit ans Licht brachte.
Trotzdem weigerte sich der Bodenfonds, die Kosten für die nötige Sanierung zu übernehmen – auch dann noch, als sich die Familie verzweifelt an die AK Tirol wandte und die AK Experten nach Prüfung des Falls für sie die Zusatzkosten einforderten. Deshalb gewährte die AK Tirol freiwilligen Rechtsschutz für eine Klage, auf die sich die Familie aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos nie hätte einlassen können!
AK Präsident Zangerl: „Der Tiroler Bodenfonds sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst sein und bei Problemen rasch und außergerichtlich für eine positive Lösung für die Betroffenen sorgen. Stattdessen ist die Familie noch weiter mit einem aufwendigen und belastenden Gerichtsverfahren konfrontiert, das eigentlich gar nicht hätte stattfinden müssen. Natürlich werden wir ihr weiter zur Seite stehen.“
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