Stornoversicherung via Kreditkarte – Vorsicht!

In der Urlaubszeit bezahlen viele ihre Reise mit einer Kreditkarte, weil sie dadurch in den Genuss einer Reisestornoversicherung kommen möchten. Aber Achtung: Der Leistungsumfang ist je nach Karte bzw. Versicherungspaket unterschiedlich. Werden Leistungen abgelehnt, können sich Betroffene bei den AK Konsumentenschützern melden.

Klingt ja sehr praktisch: Sie buchen eine Reise, bezahlen mit der Kreditkarte und sind damit gegen eine eventuelle Stornierung der Reise versichert. Aber das gilt nicht automatisch: Tatsächlich ist der Umfang der Leistungen je nach Karte bzw. Versicherungspaket sehr unterschiedlich. Deshalb empfehlen die AK Konsumentenschützer, die Versicherungsbedingungen vor Urlaubsantritt genau durchzulesen. Dann wissen Sie im Ernstfall, was die Versicherung übernimmt.

Wie es einem ergehen kann, zeigt der Fall eines Konsumenten, der sich bei der AK Tirol gemeldet hat. Seine Kreditkartenfirma hatte die Reisestornoversicherung abgelehnt mit der Begründung, er hätte seine Reise nicht bei einem „Reiseunternehmen“ gebucht, sondern direkt online über eine Reederei.
Auf Intervention der AK Tirol hat die Versicherung den Schaden dann doch noch übernommen. Die AK Experten argumentierten, dass eine Reederei, die Schiffsreisen verkauft, auch ein „Reiseunternehmen“ ist.

AK Tipp:

Sollte die Versicherung Ihrer Kreditkarte Leistungen ablehnen, prüfen Sie die vertraglichen Bedingungen und melden Sie sich bei den Konsumentenschützern der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1818.


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