Fluggastrechte: Was tun bei Flugchaos?
Welche Rechte Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Verspätungen haben, finden Sie hier.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gilt:
Liegt eine Reisewarnung der höchsten Stufe vor, können Konsument:innen in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Ein bewaffneter Konflikt gilt als „außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand“.
Bei annullierten Flügen haben Sie Anspruch auf:
Eine zusätzliche Entschädigung ist bei kriegsbedingten Ausfällen meist ausgeschlossen. Wird der Flug jedoch nicht gestrichen, besteht kein automatisches kostenloses Rücktrittsrecht.
Bei Einzelbuchungen (z. B. nur Hotel) gibt es kein generelles Rücktrittsrecht wegen einer Reisewarnung. Prüfen Sie:
Reisende in den betroffenen Ländern sollten sich umgehend beim Außenministerium registrieren oder die Notfallnummer +43 1 90115 4411 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.© 2026 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22