Dienstverhinderung
Hochzeit, Geburt oder Begräbnis – wann bekomme ich frei? Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte.
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gilt:
Liegt eine Reisewarnung der höchsten Stufe vor, können Konsument:innen in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Ein bewaffneter Konflikt gilt als „außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand“.
Bei annullierten Flügen haben Sie Anspruch auf:
Eine zusätzliche Entschädigung ist bei kriegsbedingten Ausfällen meist ausgeschlossen. Wird der Flug jedoch nicht gestrichen, besteht kein automatisches kostenloses Rücktrittsrecht.
Bei Einzelbuchungen (z. B. nur Hotel) gibt es kein generelles Rücktrittsrecht wegen einer Reisewarnung. Prüfen Sie:
Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, ist das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren. Wer wegen eines aufgrund solcher unvorhersehbaren Ereignisse stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und Bescheid gegeben hat, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Man muss sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen. In diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.
Als Arbeitnehmer:in muss man aber alles Zumutbare für die Rückkehr unternehmen. Ein Beispiel: Wenn es eine andere Route nach Hause gibt, müsse man diese auch nehmen. Aber niemand muss sich dafür in Gefahr begeben!
Reisende in den betroffenen Ländern sollten sich umgehend beim Außenministerium registrieren oder die Notfallnummer +43 1 90115 4411 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
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