Prämienunterschiede bei Haushaltsversicherungen
Bei den Premium-Tarifen für neue Haushaltsversicherungen gibt es große Unterschiede – zwischen 114 und 269 Euro ohne Selbsthalt mit Glasbruch.
Wer seine Versicherungsprämien nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt, muss oft mit Extra-Kosten rechnen. Sogenannte Unterjährigkeitszuschläge können langfristig Konsument:innen spürbar finanziell belasten.
Die AK hat Nebenspesen bei elf Versicherern erhoben: Sechs von elf verlangen einen Unterjährigkeitszuschlag bei klassischen Er- und Ablebensversicherungen, etwa bei monatlicher Bezahlung bis zu drei Prozent. Ist das Konto nicht gedeckt und wird die Prämie rückgebucht, können auch hohe Spesen drohen.
Die Versicherungsprämie ist grundsätzlich jährlich fällig. Konsument:innen können aber auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Bezahlung vereinbaren. „Vorsicht, der Versicherer kann dann bei der sogenannten unterjährigen Bezahlung der Prämie einen Unterjährigkeitszuschlag verlangen“, wissen die AK Konsument:innenschützer. Die AK hat 14 Versicherungen betreffend Nebenspesen angeschrieben, elf haben geantwortet.
Versicherer verrechnen bei unterjähriger Zahlung Zuschläge, die je nach Anbieter und Produkt variieren. Bei der klassischen Er- und Ablebensversicherung etwa betragen die Unterjährigkeitszuschläge bei monatlicher Zahlung der Prämie zwischen 1,5 (Wüstenrot) und drei Prozent (ERGO), bei vierteljährlicher Zahlung zwischen ein (Wüstenrot) und zwei Prozent (DONAU, ERGO) und bei halbjährlicher Bezahlung zwischen 0,5 (Wüstenrot) und ein Prozent (BAWAG P.S.K., DONAU, ERGO, Generali).
Bei der Rückbuchung einer Versicherungsprämie mittels SEPA-Lastschrift (zuvor Einziehungsauftrag) können Konsument:innen mangels Kontodeckung mehrere Zusatzspesen drohen:
Sechs Versicherer (DONAU, ERGO, Helvetia, Österreichische Beamtenversicherung, UNIQA und Wiener Städtische) verrechnen nur die Bankspesen weiter, dazu können noch Mahnspesen kommen.
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