Strom sparen, wenn die Sonne scheint!
Wer sein Smart Meter im Opt-In-Modus hat, spart automatisch bei den Netzkosten.
Ja.
Anspruch haben grundsätzlich alle volljährigen Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende) und am Wohnsitz gemeldet sind, für den der Sozialtarif gelten soll.
Dazu zählen insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, die folgende Leistungen beziehen:
Den Anspruch prüfen und die Befreiung beantragen können Sie hier: orf.beitrag.at/befreiung
Nein. Der Sozialtarif wird automatisch berücksichtigt, wenn:
Wenn Sie unsicher sind, ob alle Daten vorliegen, kontaktieren Sie die ORF-Beitrags Service GmbH.
Kontakt und Service: orf.beitrag.at/service
Ja. Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif, sondern ein Zuschuss.
Sie benötigen daher weiterhin einen aufrechten Vertrag mit einem Stromanbieter Ihrer Wahl.
Wenn Sie Ihren Stromlieferanten wechseln, müssen Sie den Wechsel der ORF-Beitrags Service GmbH melden. Nur so bleibt der Sozialtarif ohne Unterbrechung aufrecht.
Kontakt und Service: orf.beitrag.at/service
Ja, unbedingt prüfen.
Neu ist:
Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf eine Befreiung.
Anspruch prüfen: orf.beitrag.at/befreiung
Wenn Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit sind, sollten Sie im März 2026 ein Schreiben erhalten haben.
Falls nicht, wenden Sie sich direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH: orf.beitrag.at/service
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.© 2026 AK Tirol | Maximilianstraße 7, 6020 Innsbruck | 0800 22 55 22