Fröhliche Frau tippt in ihr Handy
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21.3.2025

Spesenklauseln bei A1 und Drei gekippt

Die AK hat erfolgreich gegen intransparente Gebührenklauseln in Telekomverträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt. A1 und Drei haben sich in einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich verpflichtet, eine Reihe von Gebühren-, Spesenklauseln, unerlaubten Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen & Co. nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen. Für Konsument:innen heißt das: mehr Klarheit im Gebührendschungel, Rückforderungsansprüche können bestehen – dazu müssen sich Kund:innen an ihren Anbieter wenden.

Was heißt das für Konsument:innen?

Die Anbieter dürfen die Klauseln seit 1. März nicht mehr in ihren neuen Verträgen verwenden. In den alten Verträgen dürfen sie sich ebenfalls nicht mehr darauf berufen. Bei den Wiedereinschaltungsentgelten von A1 gilt das ab Mai. 

Ein AK Musterbrief hilft!

Für Konsument:innen können Rückzahlungsansprüche bestehen, wenn ihnen auf Basis der Klauseln Gebühren, Entgelte oder Spesen verrechnet wurden. Kontrollieren Sie ihre Abrechnungen in Hinblick auf die unzulässigen Spesen & Co. und wenden Sie sich mit Rückforderungsansprüchen direkt an Ihren Anbieter. Die AK hat dazu einen Musterbrief erstellt.

Musterbrief

A1 Kund:innen finden den AK Musterbrief zur Rückforderung hier
Drei Kund:innen können ihre Ansprüche mit folgendem AK Musterbrief geltend machen.

Die drei bedeutendsten Klauseln

  • Überhöhte Verzugszinsen von A1 und Drei: Mehrere Klauseln von A1 sehen Verzugszinsen von bis zu zwölf Prozent vor, Drei verlangte zehn Prozent Verzugszinsen jährlich. Das liegt weit über den gesetzlichen Zinsen von vier Prozent! Ohne Nachweis eines echten Schadens sind derart hohe Verzugszinsen unzulässig.

  • Dreiste Zahlscheinentgelte von A1 und Drei: Wer bei A1 von Bankeinzug oder Kreditkarte auf Zahlschein-Einzahlung umstieg, zahlte 2,50 Euro, bei Drei sogar zehn Euro. Das ist rechtswidrig. Bei A1 wurde auch das 15-Euro-Bearbeitungsentgelt für fehlerhafte Angaben auf dem Zahlschein, etwa falsche Kund:innennummer, gestoppt.

  • Wiedereinschaltentgelte von A1: A1 kassierte 30 Euro, um gesperrte Anschlüsse wieder zu aktivieren – das ist künftig nicht mehr erlaubt.
Alle weiteren Spesenklauseln im Detail finden Sie hier.


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E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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