5.7.2022

Achtung, Teuerungsfalle – Preisschock für viele Handynutzer:innen 2023!

Die AK warnt vor einem Preishammer besonders bei Handy-Grundgebühren, aber auch bei Servicegebühren im nächsten Jahr. Eine AK Analyse zeigt: Die großen Anbieter – A1, Drei und Magenta – haben in ihren Handyverträgen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Wenn die Inflation einen bestimmten Schwellenwert erreicht, können sie die Preise erhöhen – sie werden im nächsten Jahr aufgrund der hohen Teuerung voll durch die Decke gehen. 

Tipp

Der AK Handytarifrechner hilft bei der Auswahl aktuell günstiger Tarife. Sie finden den Rechner hier 

Test

Die AK Erhebung zur Wertanpassung bei den Handyanbietern finden Sie hier

Teuerungen machen das Leben immer schwerer leistbar

Die AK hat berechnet: Bei einem durchschnittlichen Vertragstarif mit 40 Euro Grundgebühr heißt das Mehrkosten von rund 41 Euro im nächsten Jahr. Konsument:innen haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Klauseln im Vertrag festgeschrieben sind. 

Die Teuerungen gehen durch die Decke und machen das Leben immer schwerer leistbar. Die AK hat die Handyverträge bei den Anbietern A1, Drei und Magenta unter die Lupe genommen: Noch ist es am Mobilfunkmarkt eher ruhig. Doch im nächsten Jahr wird der Inflationshammer bei vielen Handynutzer:innen kräftig zuschlagen aufgrund der hohen Teuerung.

Viele Handyverträge haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln. Die Klauseln regeln, an welchen Preisen die Anbieter drehen dürfen, wann sie anpassen können und ab welchem Inflationsschwellenwert. Das heißt: Mobilfunkunternehmen können die Preise (Grundgebühren, Servicepauschale/-gebühren und mitunter einzelne Leistungen) während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Verbraucherpreisindex anheben.

Und die Preissteigerung wird 2023 kräftig ausfallen aufgrund der hohen Inflation. Konsument:innen haben laut OGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht, wenn eine solche Wertanapassungs- oder Indexierungsklausel im Vertrag steht. 

Konkret: Bei den drei großen Anbietern A1, Magenta und Drei ist es seit Jahren üblich, in die Vertragsbedingungen von Neutarifen Preis-Indexklauseln für die Grundgebühren, aber mitunter auch Servicegebühren und anderen Preisleistungen einzubinden. Aufgrund der jahrelangen geringen Inflationszahlen von jährlich maximal zwei Prozent wurden die Erhöhungen bisher wenig beachtet. Nun aber schätzt die Statistik Austria den Preisschub allein im Juni (gegenüber dem Vorjahresmonat) auf 8,7 Prozent.  

Die drei „Großen“ können die Grundgebühren saftig verteuern 

Die drei „Großen“ können also 2023 die Grundgebühren saftig verteuern und mitunter auch noch andere Preise:

  • Bei A1 (und Bob) sind auch die Servicegebühren indexgesichert. Eine Indexanpassung gibt es auch bei bestimmten A1-Tarifoptionen, zum Beispiel Handygarantie, Handyschutz oder Onlineschutz.
  • Magenta schreibt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Die Verrechnung betrifft ausschließlich die monatliche reguläre Grundgebühr des Tarifs und nicht die Kosten für Zusatzpakete und andere Leistungen.“
  • Drei beschränkt Inflationsanpassungen auf „fixe monatliche Entgelte in Gestalt von Grundgebühr und Mindestumsatz“.
Positiv: Zumindest haben die drei Anbieter anlassbezogene Nebenspesen, etwa Mahn- oder Sperrgebühren gegenüber der letzten AK Erhebung 2019 – bisher – nicht erhöht.

Das sollten Handykund:innen wissen 

  • Vertrag checken: Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob eine Indexsicherung der Grund-, Servicegebühren oder anderer Preise verankert ist. Wenn gewisse Schwellenwerte überschritten werden (zwischen ein bis drei Prozent Jahres-Verbraucherpreisindex, veröffentlicht von der Statistik Austria) heben einige Anbieter im darauffolgenden Jahr etwa die Grundgebühren bestehender Tarife um diesen Wert an.  

  • „Kleine“ ohne Teuerungs-Klauseln: Die Alternativanbieter, beispielsweise Hot, Yesss oder Spusu haben weder eine Indexierung noch werden Servicepauschalen verrechnet.  

  • Neuvertrag 2023 mit Preishammer 2024: Schließen Sie Anfang 2023 einen neuen Handyvertrag ab, können die Preise erst im Folgejahr erstmalig inflationsangepasst werden laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.  

  • Außerordentliche Kündigung – Fehlanzeige: Sie können laut Telekom-Gesetz zwar in der Regel  kostenlos aus Ihrem Handyvertrag aussteigen, wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht (Ausnahme: Abschlagszahlung für preisgestützte Handys, also „Gratis“-Handys mit Vertragsbindung). Vorsicht: Wenn Ihr Anbieter aber entsprechende Anpassungsklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat, haben Sie dieses außerordentliche Kündigungsrecht laut OGH-Entscheidung bei „bloßen“ Inflationsanpassungen nicht.  

  • AK Handytarif-Rechner hilft: Der AK Handytarifrechner hilft bei der Auswahl aktuell günstiger Tarife. Sie finden den Rechner unter handy.arbeiterkammer.at.

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Die AK Erhebung zur Wertanpassung bei den Handyanbietern finden Sie hier

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