Mehr Schutz für KleinanlegerInnen
Mit 3.1.2018 tritt das neue Wertpapieraufsichtsgesetz in Kraft. Es soll Anlegerinnen und Anlegern besser schützen. Die wichtigsten Verbesserungen:
Passender „Zielmarkt“ pro Produkt definieren
- Vor der Herausgabe neuer Wertpapierprodukte oder Wertpapierdienstleistungen (Vermittlung von Wertpapiern, Vermögensverwaltung...) müssen die AnbieterInnen einen Zielmarkt definieren: Für welchen Kundentyp sind z.B. Fonds oder Anleihen geeignet, für welchen eher weniger?
- Wie bisher müssen die Ziele und Bedürfnisse der KleinanlegerInnen genau erfragt werden, damit geeignete Produkte empfohlen werden können. Soll etwas riskiert werden? Oder ist es wichtig, ganz sicher zu veranlagen? Wie ist der Zeithorizont der KundInnen? Haben sie schon Anlage-Erfahrung oder sind Wertpapiere Neuland für sie?
Mehr Befugnisse der Finanzmarktaufsicht
Wenn es ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes gibt, hat die Finanzmarktaufsicht mehr Möglichkeiten als bisher. Sie kann z.B. besonders riskante Produkte verbieten.
Kundengespräche aufzeichnen
Dass schlecht oder unvollständig zu einem Wertpapierprodukt beraten wurde, lässt sich oft nicht beweisen. Darum müssen jetzt Telefongespräche mit KundInnen aufgezeichnet und fünf Jahre lang aufgehoben werden. Auf Verlangen muss der Mitschnitt zur Verfügung gestellt werden. Auch der Aufsichtsbehörde liegen die Aufzeichnungen zur Einsicht und Kontrolle vor.
Unterscheidung zwischen unabhängiger und abhängiger Anlageberatung
- Wertpapierprodukte werden derzeit meist von abhängigen BeraterInnen vermittelt, die auf Provisionsbasis arbeiten. Das ist auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Neu ist jedoch: Die BeraterInnen müssen ihre KundInnen rechtzeitig darüber informieren – und zwar vor der Beratung.
- Unabhängige AnlageberaterInnen dürfen künftig keine Provisionen mehr annehmen und müssen allfällige Vorteile des Anbieters an die KundInnen weitergeben. Dafür müssen KundInnen ein Honorar für die Beratung zahlen. Der Grund: Wenn BeraterInnen z.B. höhere Provisionen bekommen, weil sie bestimmte Wertpapiere vermitteln, ist die Gefahr groß, dass sie nicht das geeignetste Produkt empfehlen. Unabhängige BeraterInnen müssen auch eine breitere Produktauswahl an Finanzinstrumenten heranziehen als abhängige BeraterInnen.
Links
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.