AK Bankenmonitor: Spesenalarm für Neukund:innen!
Sechs von zehn geprüften Banken haben für neue Bankkund:innen – teils kräftig – an der Spesenschraube gedreht.
Kriminelle werden häufig auf Bahnhöfen aktiv. Hier ist es für die Diebe einfach, Menschen unbemerkt beim Eingeben des PIN-Codes zu beobachten und in weiterer Folge zu bestehlen. Wichtig: Die Fälle passieren nicht nur im Ausland.
Nachdem Betroffene einen Kartendiebstahl bei ihrer Bank melden, werden sie in vielen Fällen leider abgewiesen. Die Banken argumentieren, dass bei den Einkäufen die Karte samt PIN zum Einsatz gekommen ist und schließen daraus, dass der Bestohlene den PIN-Code gemeinsam mit der Bankomatkarte verwahrt haben muss. Dabei handle es sich um sorgfaltswidriges Verhalten (Grobe Fahrlässigkeit) und die Bank hafte in diesen Fällen nicht. Im Falle leichter Fahrlässigkeit würde der Gesetzgeber einen Selbstbehalt in Höhe von EUR 50 vorsehen.
Wir teilen diese Rechtsansicht nicht, da es im Falle des Ausspähens für die Betroffenen oft gar nicht möglich ist, zu bemerken, dass sie am Bankomaten beobachtet wurden. Auch der darauffolgende Diebstahl wurde in der Regel professionell durchgeführt. Dem/der Kund:in automatisch fahrlässiges Verhalten zu unterstellen, ist daher für uns nicht nachvollziehbar.
In Fällen mit ausgespähtem Code kommt Betroffenen durch die zeitnahe Abhebung der Täter nach dem Ausspähen eine weitere Erleichterung zugute, nämlich die Verschiebung der Beweislast für die Haftung nach § 66 (3) ZaDiG 2018:
Banken machen oft vom "Anscheinsbeweis" Gebrauch, wenn nicht bewiesen werden kann, ob Konsument:innen tatsächlich den PIN-Code gemeinsam mit der gestohlenen Karte aufbewahrt bzw. auf der Karte notiert hatten. Durch die belegbare zeitnahe Abhebung verlieren Banken die Möglichkeit des Anscheinsbeweises, denn Geschädigte können in diesen Fällen das Ausspähen glaubhaft machen, wodurch die Bank den Beweis zu erbringen hat.
Die AK unterstützt die Initiative Sicher Bezahlen der Österreichischen Nationalbank, die sich zum Ziel gesetzt hat, gemeinsam mit Banken und der Wirtschaft, sowie Aufsichtsbehörden und Institutionen des Konsument:innenschutzes, die Sicherheit der Bevölkerung beim Bezahlen zu erhöhen.
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