AK Forderung wird umgesetzt: Reform der EU-Fluggastrechteverordnung
Riesenerfolg für Millionen Verbraucher:innen: Reform der EU-Fluggastrechteverordnung nach langem Ringen in letzter Minute beschlossen!
13 Jahre lang war die Reform der EU-Fluggastrechteverordnung heftig umkämpft. Groß war der Druck der Airline-Industrie, die massive Einschnitte zum Nachteil der Konsumentinnen gefordert hatte. Die diskutierten Varianten hätten zu Einschränkungen bis zu 85 % der geltenden Rechte für betroffene Passagiere bedeutet, etwa bei Ausgleichsansprüchen oder Gebühren. Doch die AK hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Konsumentenschutzorganisationen gegen diese Verschlechterungen gestemmt. – Mit einem großen Erfolg!
Am Montag wurden die Verhandlungen am letzten möglichen Tag (!) innerhalb der vorgesehenen Frist positiv abgeschlossen!
„Wir freuen uns sehr über diesen großen Erfolg, für den sich die AK gemeinsam mit anderen Konsumentenschutzorganisationen auf EU-Ebene seit vielen Jahren gegen den massiven Druck der Airline-Industrie eingesetzt hat“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. Groß war die Erleichterung, als die Reform der EU Fluggastrechteverordnung am Montag, 15. Juni, nach langem zähem Ringen beschlossen und damit auch wichtige AK Forderungen durchgesetzt wurden.
Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick
- Die in den Verhandlungen schwer unter Druck geratenen, stets verteidigten Ausgleichsansprüche bleiben bei 250/400/600 Euro ab 3 Stunden Ersatzbeförderung/Verspätung. (Kleiner Wermutstropfen: Es erfolgt keine Inflationsanpassung der 2004 festgelegten Beträge.)
- Die Liste der außergewöhnlichen Umstände entspricht weiterhin der bisherigen Rechtsprechung des EuGH.
- Enthalten ist nun auch ein Verbot von sogenannten „No Show“- bzw. „Hin- und Rückflug“-Klauseln(gemäß solchen Klauseln verlangen Airlines einen Aufpreis oder stornieren gar den Rückflug, wenn der gemeinsam gebuchte Hinflug nicht angetreten wurde).
Die AK hat seit Jahren ein Verbot dieser Klauseln gefordert und ist auch gerichtlich gegen diese Praxis vorgegangen. - Weitere positive Neuerungen sind das Verbot bestimmter Gebühren und Informationspflichten über Passagierrechte und Handgepäcksregeln. (Zu einer inhaltlichen Regelung für Handgepäck laufen noch weitere Verhandlungen).
Insgesamt ist zu erwarten, dass durch die Präzisierung der Fluggastrechte unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Praxis und Rechtsprechung die Rechtssicherheit erhöht und die Durchsetzung der Rechte erleichtert wird.
Nach dem Beschluss der EU-Pauschalreise-Richtlinie vor wenigen Wochen sind damit die beiden zentralen Rechtsakte der größten EU-Reiserechtsreform abgeschlossen.
HINTERGRUND
Großer Erfolg für Verbraucherschutz auf EU-Ebene
Die EU-Flugastrechteverordnung (EG) 261/2004 zählt zu den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Reisen: Diese regelt Ansprüche von Flugpassagieren in den Fällen von Annullierung oder Nichtbeförderung z. B. wegen Überbuchung, und Verspätung. Anwendbar ist sie auf alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist oder nicht. Auch Flüge in die EU sind erfasst, aber nur, wenn diese von EU Luftfahrtunter-nehmen durchgeführt werden.
Als EU-Verordnung ist die Regelung unmittelbar anwendbar, ohne dass es einer zusätzlichen nationalen gesetzlichen Umsetzung bedürfte. Insgesamt besteht durch die EU-Fluggastrechteverordnung ein hohes Schutzniveau. Mit jährlich über einer Milliarde Flugpassagiere in der EU hat sie auch enorme praktische und wirtschaftliche Auswirkungen.
Heftig umstrittene Reform
Bei Airlines war die Verordnung jedoch vielfach umstritten, es wurden Auslegungsfragen geortet und Ansprüche verweigert, wovon bisher knapp 100 Entscheidungen des EuGH zeugen. Dem EuGH vorgelegt wurden insgesamt gar über 400 Verfahren, vielfach verglichen sich die Parteien jedoch vor einem Urteil. Nur wenige EU-Rechtsakte sind dermaßen umstritten.
Vor diesem Hintergrund legte die Europäische Kommission bereits im März 2013 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung vor. Diese Reform wurde – was nicht überrascht – heftig umkämpft.
Weil das Europäische Parlament und der Rat nach einem Jahr keine Einigung erzielen konnten, wurde die Reform lange auf Eis gelegt.
Im November 2023 startete die Kommission einen neuen Anlauf, diesmal im Zusammenhang mit ihrem „Mobility Package“, dem größten Reformvorhaben des EU-Reiserechts, das etwa auch die Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie vorsah.
Airlines forderten massive Einschnitte
Die Verhandlungen um die Reform der Fluggastrechteverordnung verliefen wiederum sehr dramatisch, Airlines forderten eine massive Reduzierung der bestehenden Passagierrechte, etwa bei den Ausgleichsansprüchen, die bei Annullierung, Nichtbeförderung und Ankunftsverspätung zu bezahlen sind:
Anstatt der bestehenden Ansprüche für 250, 400 oder 600 Euro ab 3 Stunden Verspätung sollten nur mehr 300 Euro ab 4 Stunden Verspätung für Flüge unter 3.500 km und innerhalb der EU zustehen, 500 Euro bei Flügen über 3.500 km ab 6 Stunden Verspätung. Die diskutierten Varianten hätten zu Einschränkungen bei rund 85 % der geltenden Rechte bedeutet!
Erfolg für Verbraucherschutz unter Mitwirkung der AK auf EU-Ebene
Die AK hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Konsumentenschutzorganisationen stetig gegen Verschlechterungen für Passagierrechte gestemmt. Diese Interessenvertetung fand insbesondere statt durch Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Einbringen in verschiedenen Gremien, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind. Hier wurde die Expertise und auch umfangreiche Praxiserfahrung der AK Konsumentenschützer durch die unzähligen Beratungs- und Vertretungfälle, in denen Mitglieder gegenüber Airlines erfolgreich vertreten wurden, eingebracht.
ERFOLG FÜR KONSUMENTENSCHÜTZER UND GEWINN FÜR PASSAGIERE
Die neuen Regelungen im Detail
Ausgleichsansprüche
Obwohl massive Einschnitte bei den Ausgleichsansprüchen diskutiert wurden, bleiben die bestehenden pauschalen Ansprüche bei Annullierung, Nichtbeförderung und Ankunftsverspätung in der entfernungsabhängigen Höhe von 250, 400 und 600 Euro, sowie auch die relevante Zeitschwelle von 3 Stunden gegenüber der geplanten Ankunftszeit bestehen. Kleiner Wermutstropfen: Es erfolgt keine Inflationsanpassung.
Eine aktuelle Liste der außergewöhnlichen Umstände, bei deren Vorliegen in manchen Fällen keine Ausgleichsleistung bezahlt werden muss, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, die Gründe werden nicht eingeschränkt.
„No Show“- bzw. „Hin- und Rückflug“-Klauseln
Neu enthalten ist nun auch eine Beschränkung von sogenannten „No Show“- bzw. „Hin- und Rückflug“-Klauseln. Manche Airlines sehen solche Regelungen vor, wonach bei Nichtantritt des Hinflugs automatisch der Rückflug storniert oder ein Aufpreis verrechnet wird. (Mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen, unter anderem erwirkt durch die AK, hatten derartige Klauseln für unzulässig erklärt, in Varianten wurden solche Klauseln aber weiter angewendet.)
Verbot bestimmter Gebühren
Weitere positive Neuerungen sind das Verbot bestimmter Gebühren, etwa wenn Eltern neben ihren Kindern sitzen oder Passagiere Tickets am Flughafen ausdrucken wollen. Die Informationspflichten über Passagierrechte wurden erweitert. Die Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderungen wurden ebenfalls erweitert, etwa hinsichtlich Mobilitätshilfen.
Der Anwendungsbereich der Verordnung bleibt gleich, alle Flüge aus der EU sind abgedeckt, Flüge in die EU nur, wenn diese von EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden. – Was genaugenommen auch ein großer Wettbewerbsvorteil für EU-Airlines ist, die fortan darauf mit einem „EU Passagierrechte“-Siegel werben dürfen.
Insgesamt konnten die Konsumentenschützer wichtige Forderungen durchsetzen, aber nicht in allen Bereichen. So wurde etwa auch über im Flugpreis fix inkludierte Handgepäcksbestimmungen verhandelt, hierzu konnte keine Einigung erzielt werden. Immerhin kommt dazu aber eine verpflichtende Informationsbestimmung, wonach auf Gepäcksgebühren von vornherein sehr viel deutlicher als heute oft üblich hingewiesen werden muss, damit Passagiere besser die „echten“ Flugpreise vergleichen können.
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