Kostenfalle Plastikkarten im Urlaub
Achtung Kostenfalle im Urlaub: Wer in Nicht-Euro-Ländern mit Karte bezahlt oder Geld abhebt, kann hohe Spesen zahlen..
Kreditkartenzahlungen sind bequem und weltweit akzeptiert. Doch was tun, wenn plötzlich mehr abgebucht wird als vereinbart, ein Abo in die Verlängerung geht oder nach dem Urlaub unerwartete Kosten auf der Abrechnung stehen? Das sogenannte Chargeback-Verfahren bietet Konsument:innen die Möglichkeit, unberechtigte oder fehlerhafte Kreditkartenabbuchungen rückgängig zu machen. Hier erfahren Sie, wie das Chargeback funktioniert, in welchen Fällen es angewendet werden kann und worauf Sie achten sollten.
Ein Chargeback ist die Rückbuchung eines bereits abgebuchten Betrags auf Ihre Kreditkarte. Das Verfahren wird von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen auf Antrag der Karteninhaber:in eingeleitet. Es ist ausschließlich bei Kreditkartenzahlungen möglich und dient dazu, Konsument:innen vor unberechtigten Belastungen zu schützen.
Es ist grundsätzlich egal, ob Sie eine Debitkarte mit ihrer Kreditkartenfunktion oder eine „echte“ Kreditkarte für die Transaktion verwendet haben. Beim Rückfordern von Kreditkartenzahlungen werden sie gleichbehandelt.
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