Zahlung mit Kreditkarte
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Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück

Kreditkartenzahlungen sind bequem und weltweit akzeptiert. Doch was tun, wenn plötzlich mehr abgebucht wird als vereinbart, ein Abo in die Verlängerung geht oder nach dem Urlaub unerwartete Kosten auf der Abrechnung stehen? Das sogenannte Chargeback-Verfahren bietet Konsument:innen die Möglichkeit, unberechtigte oder fehlerhafte Kreditkartenabbuchungen rückgängig zu machen. Hier erfahren Sie, wie das Chargeback funktioniert, in welchen Fällen es angewendet werden kann und worauf Sie achten sollten.

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Was ist ein Chargeback?

Ein Chargeback ist die Rückbuchung eines bereits abgebuchten Betrags auf Ihre Kreditkarte. Das Verfahren wird von der Bank oder dem Kreditkartenunternehmen auf Antrag der Karteninhaber:in eingeleitet. Es ist ausschließlich bei Kreditkartenzahlungen möglich und dient dazu, Konsument:innen vor unberechtigten Belastungen zu schützen.

Wichtig

Das Chargeback ist keine gesetzlich garantierte Leistung, sondern basiert auf den Vereinbarungen zwischen Kreditkartenunternehmen und Händlerbanken. Ein rechtlicher Anspruch besteht daher nicht, vielmehr handelt es sich um eine Kulanzleistung.

Gut zu wissen 

Es ist grundsätzlich egal, ob Sie eine Debitkarte mit ihrer Kreditkartenfunktion oder eine „echte“ Kreditkarte für die Transaktion verwendet haben. Beim Rückfordern von Kreditkartenzahlungen werden sie gleichbehandelt.

Typische Fälle für ein Chargeback

  • Abofallen und automatische Vertragsverlängerungen: Sie haben ein Probeabo abgeschlossen, das sich unzulässigerweise verlängert, und plötzlich wird eine hohe Jahresgebühr abgebucht.
  • Mietwagen: Nach Rückgabe des Mietwagens werden Wochen später Kosten für angebliche Schäden abgebucht, die Sie nicht verursacht haben.
  • Nicht gelieferte oder mangelhafte Ware: Sie haben online bestellt, aber keine Lieferung erhalten oder es handelt sich um eine Fälschung.
  • Wiederkehrende Abbuchungen: Sie haben nur eine einmalige Zahlung autorisiert, es erfolgen aber weitere Abbuchungen.
  • Zugesagtes Geld nicht erhalten: Sie haben vom Vertragspartner bereits die Zusage, dass er Ihnen das Geld erstattet.
  • Insolvenz des Zahlungsempfängers: Selbst im Fall einer Insolvenz des Zahlungsempfängers, kann ein Antrag auf Rückerstattung erfolgreich sein. Wenn Sie Ihr Geld auf diesem Weg zurückholen, brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen, wenn es Ärger mit dem:r Insolvenzverwalter:in gibt.

So gehen Sie beim Chargeback vor

  1. Kontaktieren Sie zuerst den Vertragspartner: Versuchen Sie, das Problem direkt mit dem Unternehmen zu lösen. Viele Kreditkartenunternehmen verlangen diesen Schritt ausdrücklich.
  2. Dokumentieren Sie alles: Heben Sie Rechnungen, E-Mails und Ihre Korrespondenz mit dem Unternehmen auf.
  3. Chargeback beantragen: Reichen Sie bei Ihrer Bank oder Kreditkartenfirma einen Antrag auf Rückbuchung ein. Nutzen Sie dafür die bereitgestellten Formulare und legen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
  4. Fristen beachten: Reklamieren Sie so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Zahlung. Die genauen Fristen finden Sie in den AGB Ihres Kreditkartenunternehmens.
  5. Entscheidung der Kreditkartenfirma abwarten: Die Bank prüft Ihren Antrag und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Rückbuchung erfolgt. In manchen Fällen wird zugunsten der Verbraucher:innen entschieden, in anderen nicht.

Tipps für Konsument:innen

  • Prüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig.
  • Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur auf vertrauenswürdigen Seiten ein.
  • Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten und PINs sicher auf.
  • Reagieren Sie bei unerwarteten Abbuchungen sofort.

Fazit

Das Chargeback-Verfahren ist ein wichtiges Instrument, um sich gegen unberechtigte Kreditkartenabbuchungen zu wehren. Es ersetzt jedoch nicht die direkte Klärung mit dem Vertragspartner und ist keine gesetzlich garantierte Leistung. Wer schnell und gut dokumentiert handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen. 

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E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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