Viel Ärger über den verpatzten Urlaub? So reklamieren Sie richtig!
Der Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr. Aber nicht jeder hat schöne Erinnerungen mit im Gepäck. Die AK Konsumentenschützer:innen geben Tipps, was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können.
Ansprüche einfordern
Reklamieren Sie bereits am Urlaubsort und machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Denken Sie schon am Urlaubsort an Beweise (Fotos, Tonaufnahmen, Zeugennamen und Kontaktdaten, schriftliche Bestätigungen, eMails …). Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei einzelnen Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat.
Nicht abspeisen lassen
Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.
Was gibt's zurück?
Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle, z. B. Lärm in der Nacht: 10 - 40 %.
Entgangene Urlaubsfreude
Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Reiseveranstalter oder Fluglinie pleite
Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen – im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen.
Flug verspätet, Geld zurück
Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und – falls eine Übernachtung notwendig – auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
Rücktritt bei Unruhen, Terror & Co.
Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie grundsätzlich kostenlos zurücktreten. Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren!
Vorsicht, Spesen bei Plastikgeld
Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte.
„Draufzahlen“ beim Plaudern und Surfen
Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen aufgrund der EU-Roaming-Verordnung keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet, solange man innerhalb seiner Freieinheiten bleibt. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Prinzip „Roam like at Home“, einzelne Anbieter oder Tarife können aber davon ausgenommen sein.
Tipp: Informieren Sie sich vor Abreise bei Ihrem Mobilfunkanbieter!
Achtung bei Reisen außerhalb der EU, in Grenznähe sowie bei Nutzung von Bordnetzen auf Schiffen und im Flugzeug, hier können hohe Kosten entstehen, wenn man telefoniert oder (versehentlich, „automatische Updates“) das Internet nutzt.
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Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.