Roaming auf Reisen: vor Kostenfallen schützen!
Chatten, Surfen und lange Telefongespräche: Das Smartphone kann im Urlaub teuer werden. Schützen Sie sich vor hohen Roaminggebühren!
Der Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr. Aber nicht jeder hat schöne Erinnerungen mit im Gepäck. Die AK Konsumentenschützer:innen geben Tipps, was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können.
Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei extra Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat.
Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.
Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel: verschmutzter Pool – zehn bis 20 Prozent.
Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen – im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen.
Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und wenn nötig auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie grundsätzlich kostenlos zurücktreten. Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren!
Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte.
Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen aufgrund der EU-Roaming-Verordnung keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Es gilt das Prinzip „Roam like at Home“. Achtung auf Reisen außerhalb der EU, in Grenznähe sowie bei Nutzung von Bordnetzen auf Schiffen und im Flugzeug, hier sind die Kosten n der Regel beträchtlich höher! Zu beachten ist zudem, dass Anbieter nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Roaming überhaupt oder in jedem Tarif anzubieten. Achten Sie hierauf schon bei der Wahl Ihres Tarifes.
Broschüre
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
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