Frau sitzt auf einem Badesteg mit einem Sonnenschirm, sie trägt ein weißes Kleid
Sonnenschirm © shoot4u/stock.adobe.com
22.01.2025

Reiserecht: So gehen Sie beim Planen und Buchen auf Nummer sicher!

Von der Pauschalreise über Online-Buchungen bis hin zum Stornieren: Mit den Tipps der Konsumentenschutzprofis der AK Tirol können Sie Probleme vermeiden und Geld sparen.

Gerade wenn es draußen noch kalt und grau ist, freuen sich viele Menschen auf die warme Jahreszeit – und planen ihren Sommerurlaub.
Damit schon ab der Buchung alles klappt, finden Sie hier viele wichtige Infos, worauf Sie achten sollten.

Pauschal oder individuell?

Das ist die allerwichtigste Entscheidung: Mit einer Pauschalreise ist man am besten abgesichert. Hierbei sind mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise kombiniert. Neben umfangreichen Informationspflichten bestehen ein umfassender Insolvenzschutz, die Option zum Übertragen der Reise auf eine andere Person oder Schadenersatz bei entgangener Urlaubsfreude. Man hat einen Vertragspartner, der für alle einzelnen Leistungen geradestehen muss, allfällige Ansprüche sind relativ einfach durchzusetzen.

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Verbundene Reiseleistungen

Davon zu unterscheiden sind die Verbundenen Reiseleistungen, bei denen ebenfalls eine Form von Kombination einzelner Reiseleis­tungen vorliegt. Über Vermittlung eines Unternehmers werden hierbei jedoch separate Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern und getrennter Zahlung abgeschlossen. Reisende haben zwar das Recht auf besondere Informationen und Insolvenzschutz, aber keine darüberhinausgehenden Ansprüche.

Individuelle Einzelleistungen, wie reine Flug- oder Hotelbuchungen fallen unter keine der beiden anderen Kategorien. Es bestehen somit weder besondere Informationspflichten noch ein besonderer Insolvenzschutz! Die Rechtsdurchsetzung ist in aller Regel schwieriger, da verschiedenste zivilrechtliche Bestimmungen (etwa zu Beförderungs-, Beherbergungs- oder Automietverträgen) zu beachten sind, bei grenzüberschreitenden Verträgen oder Destinationen auch Zivilrecht und Gerichtsstände im Ausland. Bucht man mehrteilige Flüge sollte man zumindest darauf achten, diese als einheitlichen Beförderungsvertrag zu buchen, denn nur dann muss Sie die Airline im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges oder anderen Flugstörungen umbuchen. Andernfalls ist es das Risiko der Passagiere, alle gebuchten Flüge zu erreichen oder sonst allfällige Ersatzflüge selbst bezahlen zu müssen.

Online-Buchungen

Die Grenzziehung zwischen den rechtlichen Reise-Kategorien ist mitunter schwierig, das gilt ganz besonders im Online-Bereich: Unproblematisch ist ein als „Pauschalreise“ deklariertes Angebot. Aber auch eine „verbundene Online-Buchung“, auch „Click-through-Buchung“ genannt, begründet eine Pauschalreise: Hier leitet das Unternehmen, mit dem ein erster Vertrag geschlossen wurde, den Namen des Reisenden, Zahlungsdaten und seine eMail-Adresse an ein anderes Unternehmen weiter und der Reisende schließt dort binnen 24 Stunden ab Erhalt der Bestätigung der ersten Reiseleistung einen weiteren Vertrag zum Zweck der selben Reise ab.
Wird hingegen im Rahmen eines Online-Buchungsverfahrens binnen 24 Stunden nach Buchung einer Reiseleistung eine weitere, „gezielt vermittelte“ Reiseleistung eines anderen Anbieters gebucht, ohne dass die Daten des Reisenden weitergeleitet wurden, liegt eine Verbundene Reiseleistung vor.
Kombinieren Reisende selbst aber in anderer Form verschiedene Leistungen zum Zweck der selben Reise, entstehen dabei meist weder eine Pauschalreise noch eine Verbundene Reiseleistung, sondern mehrere individuelle und jeweils nur für sich zu betrachtende Verträge. Unproblematisch ist dies, wenn sich Reisende bewusst für eine solche Kombination auf eigene Verantwortung entscheiden. In der konsumentenrechtlichen Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass insbesondere im Online-Bereich Missverständnisse darüber bestehen, ob ein Unternehmen nun als Veranstalter eine Pauschalreise, oder doch nur als Vermittler mehrere individuelle Leistungen verkauft. Gerade in diesem Punkt sollte man besonders aufmerksam sein und das Unternehmen im Zweifel um Klarstellung ersuchen.
Prüfen Sie vor der finalen Buchung alle Angaben, denn Sie haften für Eingabefehler, die hohe Bearbeitungs- oder Stornokosten verursachen können. Stimmen persönliche Daten nicht mit jenen im Reisepass überein, können etwa die Airline die Beförderung oder Behörden die Einreise in ein Land verweigern.

Storno

Je kurzfristiger man die Reise absagt, desto höher fallen die Stornogebühren aus. Grundsätzlich zu empfehlen ist der Abschluss einer Stornoversicherung, welche dieses Risiko für bestimmte Fälle, wie plötzliche Erkrankung oder Arbeitsplatzverlust übernimmt. Keine Stornogebühren dürfen verrechnet werden, wenn sich nach dem Buchen wesentliche Umstände ändern, etwa durch Terrordrohung oder Naturkatastrophen, oder wenn das Reiseunternehmen die Leistung einseitig erheblich ändert.

Die Expertinnen und Experten vom AK Konsumentenschutz helfen und beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818 oder per eMail an konsument@ak-tirol.com

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