Einige Tiroler Banken weisen immer noch gestaffelte Mahnspesen aus, obwohl diese laut OGH unzulässig sind
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits klargestellt, dass Banken Mahngebühren für fällige Kreditraten nicht grund- und maßlos in die Höhe treiben dürfen. Die Kosten für die 2. oder 3. Mahnung wegen einer nicht bezahlten Rate dürfen nicht höher sein, als für die erste Mahnung. Denn der Aufwand für die jeweilige Mahnung bleibt üblicherweise derselbe, so die nachvollziehbare Begründung. Während viele Geldinstitute ihre Entgelt- und Spesenblätter der OGH-Judikatur entsprechend angepasst und ihre Gebühren in den höheren Mahnstufen entsprechend gesenkt haben, preisen längst noch nicht alle Tiroler Banken rechtskonform aus, wie das aktuelle Bankenmonitoring der AK Tirol zeigt.
Auf 55 Euro steigert sich die Mahngebühr bei der Bank für Tirol und Vorarlberg, und gar 70 Euro für die letzte Mahnstufe zeigen die Preisblätter der Hypo Tirol Bank und der Tiroler Sparkasse. Auch die Volksbank Tirol preist laut dem der AK Tirol vorliegenden Entgeltblatt für die dritte Mahnung 50 Euro aus – und damit gleich mehr als dreimal so viel wie für die erste Mahnung. Einzig die Raiffeisen Landesbank Tirol – letztes Jahr mit extrem hohen 85 Euro für die letzte Mahnung noch negativer Spitzenreiter – hat ihre Mahnspesen dem Urteil des OGH entsprechend angepasst und weist jetzt für jede Mahnung einheitlich 20 Euro aus.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Alle Preisinformationen müssen dem Stand der aktuellen Judikatur entsprechen, korrekt und transparent sein. Generell muss bei Bankspesen das Augenmaß gewahrt bleiben, gerade bei jenen Menschen, die sich mit der Rückzahlung ihres Kredits eh schon schwer tun.“ Dies richtet sich ganz klar an die Adresse der Bankmanager, die allein für die Spesen- und Gebührengestaltung verantwortlich sind, und nicht an die einzelnen Bankmitarbeiter, die sich täglich nach Kräften bemühen, in einem für sie teilweise rauen Umfeld ihre Kunden bestmöglich zu beraten, zu versorgen und zu bedienen. AK Präsident Zangerl: „Sollten einige Geldinstitute künftig tatsächlich Mahnspesen verrechnen, die der Judikatur des OGH widersprechen, wird die AK Tirol das aufzeigen und Betroffene in ihren Rechten unterstützen.“
Ein weiteres interessantes Detail zeigt das aktuelle Bankenmonitoring zum kontaktlosen Bezahlen mittels Bankomat- oder Kreditkarte (Stichwort „NFC“): Während manche Konsumenten diese relativ neue Zahlungsmöglichkeit begrüßen, möchten andere darauf verzichten und auch das damit verbundene zusätzliche Risiko z.B. im Fall des Kartenverlusts keinesfalls tragen. Eine Deaktivierung ist aber unverständlicherweise bei Kreditkarten oft gar nicht möglich. Ausnahme hier ist die Tiroler Sparkasse, die ihren Kunden eine Deaktivierung sowohl bei Bank- als auch bei Kreditkarte anbietet.
Die AK Tirol fordert
- Leistbare Spesen und Entgeltsätze mit Augenmaß
- Angemessenes Verhältnis zwischen Haben- und Sollzinsen bei Girokonten
- Überdenken der Hochspesenpraktiken mancher Bankinstitute
- Übersichtliche und leicht vergleichbare Kontopakete
Transparente Preislisten auf jeder Bankenhompage
Das sollten Sie beachten
- Schon wenn sich die ersten Probleme bei der Kreditrückzahlung zeigen: Gehen Sie aktiv auf Ihren Bankberater oder Ihre Bankberaterin zu und lassen Sie sich über Möglichkeiten für eine vorübergehende Ratenreduktion oder -stundung informieren. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern bleiben sie aktiv und zeigen Sie, dass Sie Ihre Probleme aktiv in die Hand nehmen. Dies erspart Ihnen in den meisten Fällen viele (Inkasso‑)Kosten und Ärger.
- Vermeiden Sie, wann immer es geht, Ihr Konto zu überziehen. Wenn Sie längerfristigen Finanzierungsbedarf haben, dann lassen Sie sich von Ihrem Bankberater ein Kreditangebot vorlegen. Ein Kredit ist langfristig oft deutlich günstiger als das ständige Überziehen eines Gehaltskontos.
- Wenn Ihnen Spesen verrechnet werden, deren Grund oder deren Höhe Sie nicht nachvollziehen können, fragen Sie in Ihrer Bank nach und lassen Sie sich zu Möglichkeiten der Kostenreduktion beraten. Fragen Sie nach für Sie günstigeren Konto- oder Finanzierungsmodellen.
- Immer, wenn Ihre Bank die Entgelte erhöhen will, muss sie das Verbrauchern mindestens 2 Monate vorher mitteilen. Bis zum Änderungszeitpunkt können Sie daraufhin kostenlos und fristlos kündigen oder aber den Änderungen widersprechen. Dabei ist aber zu bedenken, dass im Falle eines Widerspruchs auch die Bank den Kontovertrag, gemäß den Vereinbarungen im Kontovertrag, kündigen könnte. Sollte Ihre Bank daher entsprechende Änderungen planen oder Sie mit den aktuellen Kontobedingungen Ihrer Bank nicht mehr einverstanden sein, dann nehmen Sie dies zum Anlass für einen Vergleich mit anderen Banken und wechseln Sie gegebenenfalls. Hilfreich kann Ihnen dabei der AK Bankenrechner sein, zu finden auf www.ak-tirol.com im Bereich „Service“ und „Rechner & Tools“.
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