
Firma 123-Transporter hat Insolvenz angemeldet: Das ist zu beachten!
Über das Vermögen der Firma 123 Shared Mobility GmbH wurde am Landesgericht Wiener Neustadt mit Wirkung 07.10.2025 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Die Konsumentenschützer:innen der AK Tirol mussten in den letzten Monaten für viele betroffene Kund:innen einschreiten, weil es Ärger mit nicht zurückgezahlten Kautionen, automatisch verhängten „Vertragsstrafen“ u.v.m. gab.
Jetzt hat die Firma 123-Transporter Insolvenz angemeldet. Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters durchgeführt werden soll. Der Insolvenzverwalter muss nun rasch prüfen, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, steht ein Anschlusskonkurs des Unternehmens im Raum und die Gläubiger erhalten eine wesentlich geringere Quote.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn noch offene Forderungen wie Kautionen oder Vertragsstrafen bestehen? -Die AK Konsumentenschützer:innen haben dazu die wichtigsten Infos für betroffene Kundinnen und Kunden.
1. Leiten Sie ein „Charge-Back“-Verfahren bei Ihrer Bank ein!
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob eine Rückbuchung möglich ist! Sollten Sie die Kaution oder auch Vertragsstrafen mittels Debit- oder Kreditkarte bezahlt haben, können Sie versuchen, aufgrund der Insolvenz bei der Bank, die Ihnen die Karte ausgestellt hat, ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren (Rückbuchung) einzuleiten:
- Wenden Sie sich an die Bank, die Ihnen die Karte ausgestellt hat.
- Erklären Sie, dass Sie eine Rückbuchung (Chargeback) in Auftrag geben möchten, und ersuchen Sie um das Reklamationsformular. Sie finden dieses oft online oder können es in der Filiale abholen. Sie können außerdem eine Umsatzreklamation in Ihrem Onlinebanking durchführen.
- Die Bank wird dann in Ihrem Namen das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und eine Rückbuchung versuchen. Schließen Sie allenfalls vorhandene Nachweise über die bereits erfolgte Rückforderung der Kaution oder den Einspruch gegen eine rechtswidrige Vertragsstrafe beim Unternehmen sowie eventuelle vorliegende Bestätigungen der ordnungsgemäßen Rückstellung des Leihautos bei.
Wichtig: Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Rückbuchung. Es wird in jedem Einzelfall bankintern geprüft!
Frist: In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten – je rascher, desto besser!
2. Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht
Ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offene Forderungen gegen das Unternehmen beim Insolvenzgericht anzumelden. Bestenfalls erhalten Sie jedoch nur die in den Medien kolportierte angestrebte Quote von maximal 20 Prozent retour. Bei einem allfälligen Anschlusskonkurs kann die Quote aber auch deutlich geringer ausfallen.
Achtung: Die Anmeldung der Forderung ist mit 31 Euro kostenpflichtig. Achten Sie dabei auch auf die Anmeldefristen!
Gut zu wissen
Das Insolvenzverfahren läuft beim Landesgericht Wiener Neustadt unter der Aktenzahl 11 S 114/25 p.
Weitere Informationen insbesondere auch zu den Fristen finden Sie in der Insolvenzdatei der Republik Österreich unter der Internetadresse https://edikte.justiz.gv.at – Geben Sie bei der Suche nach Schuldner „123 shared“ ein.
Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen den Geschäftsführer des Unternehmens wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Veruntreuung. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist auch eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und ein Anhängen als Privatbeteiligte/r möglich.
Die AK Konsumentenschützer:innen helfen unter 0800/22 55 22 – 1818.
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