Rückzahlungen nach Vergleich mit Canal+
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TV- & Streaminganbieter Canal+ muss Aktivierungsgebühr zurückzahlen!

Die AK hat gegen rechtswidrige Klauseln in Verträgen von Canal+ (ehemals HD Austria) geklagt und konnte eine Einigung mit dem Fernseh- und Streamingdienstleister erzielen. Allem voran erhalten Kund:innen die bei Vertragsabschluss bezahlte Aktivierungsgebühr zurück. Canal+ hat sich außerdem zur Unterlassung weiterer Klauseln verpflichtet.

Rückzahlung der Aktivierungsgebühr

Bei Abschluss des Abonnements wurde eine Aktivierungsgebühr (zuletzt in Höhe von 29,90 Euro) eingehoben. Diese wird nach der Einigung mit der AK nun nach Aufforderung an die Kund:innen zurückgezahlt.

Was heißt das für Betroffene?

Aufrechte Kund:innen erhalten dazu ein Informationsschreiben von Canal+, das alle Informationen zur Rückforderung enthält. Sie müssen folglich ihren vollständigen Namen, E-Mail-Adresse sowie Kunden- oder Rechnungsnummer angeben.

Dies gilt auch für ehemalige Kund:innen, sofern die Kontaktdaten noch vorhanden sind. Sie müssen jedoch zusätzlich eine Ausweiskopie sowie eine inländische Kontonummer anführen. Falls der Vertrag bereits vor dem 01.01.2018 gekündigt wurde, ist außerdem ein Nachweis der Zahlung der Gebühr vorzulegen.

Musterbrief

Sollten Sie kein Informationsschreiben erhalten haben, können Sie die Rückforderung auch auf der Website von Canal+ beantragen oder folgenden Musterbrief verwenden. 

Kontakt

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Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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