Katastrophen­schäden

Wie viel zahlt eine Versicherung bei Hochwasser oder Vermurungen? Wie mache ich den Schaden geltend?

Große Unterschiede bei Versicherungsleistung

Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen sind manchmal nicht ver­sichert bzw. nur mit geringen Versicherungssummen. Bei manchen Ver­sich­er­ung­en kann gegen eine höhere Prämie ein höherer Versicherungsschutz ab­ge­schlossen werden. Weiters ist oft auch die Gefahrenzone, in der das Eigenheim steht, von Bedeutung – je größer das Risiko desto höher die Prämie oder dieses Risiko ist gar nicht versicherbar – hier gibt es große Unter­schiede.

RAT & HILFE

Bei Fragen helfen die Konsumentenschützer der AK Tirol gerne unter Tel. 0800/22 55 22 - 1818.

Wie hoch ist die Grunddeckung?

Die Bandbreite der Grunddeckung in der Eigenheim- und Haus­halts­ver­sich­er­ung ist meist gering – die Versicherungssummen liegen oft unter 10.000 Euro. Ist sowohl das Gebäude als auch der Wohnungsinhalt beschädigt, wird die Ver­sicherungssumme einmal aus der Haushalts- und einmal aus der Eigen­heim­ver­sich­er­ung bezahlt.

  • Der Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Vor etwaigen Aufräumarbeiten sollten alle Schäden sowie alle Maßnahmen, die zur Schadensminimierung gesetzt wurden, durch Fotos dokumentiert wer­den. Wenn der Schaden nur telefonisch bekannt gegeben wurde, diesen auch innerhalb der Frist schriftlich melden!

  • Eine Liste aller zerstörten oder abhanden gekommenen Dinge mit Wert­an­gab­en anfertigen. So machen Sie den Schaden geltend:

    Die schriftliche Schadensmeldung sollte detailliert wiedergeben, was genau wann, wo und wie passiert ist. Die meisten Versicherer haben zur Er­leicht­er­ung ein Schadensformular auf der Homepage. Unpräzise Formulierungen sollten vermieden werden, auch Eigenleistungen können zu marktüblichen Konditionen geltend gemacht werden


    Bei Ablehnung eine schriftliche Begründung verlangen. Prüfen, ob alles mit den Vertragsbedingungen konform geht. Achtung bei schriftlicher, qua­li­fi­ziert­er Ablehnung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (d.h. der Schaden muss dann innerhalb eines Jahres eingeklagt werden).
FAQs zu Unwetter- & Katastrophenschäden zum Downloaden finden Sie hier
 

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.