Reiserecht: Im Urlaub auf Nummer sicher!
Auch wenn die Vorfreude auf unbeschwerte Urlaubstage noch so groß ist: Beim Planen und Buchen sollten Sie besonders sorgfältig sein!
Erfolgreiche AK Klagen – der OGH bestätigt: Sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen aus 2021, als auch für Reisen aus 2022 des X-Jam-Maturareiseanbieters DocLX Travel Events GmbH sind zum Teil rechtswidrig. Die AK hat jeweils elf Klauseln geklagt und ist damit vollständig durchgedrungen.
X-Jam hat jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte verlangt, etwa einen „Green-Beitrag“ für ohnehin im Vertrag inkludierte Leistungen, Bearbeitungsgebühren bei diversen Änderungen und eine 30- bis 95%ige Stornopauschalgebühr ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen.
Konsument:innen können mit den AK Musterbriefen Geld zurückholen. Sieh nach, welche AGB-Fassung bei dir vereinbart wurde (achte dabei genau auf das Datum) und mache deine Rückzahlung geltend!
Folgende Rückzahlungen können laut Urteil geltend gemacht werden:
Das Urteil ist im RIS abrufbar
Die praxisrelevantesten Klauseln – das unrechtmäßig verlangte Geld kann zurückgeholt werden:
In den der AK vorliegenden Fällen geht es um Stornogebühren von 300 bis 400 Euro pro Konsument:in!
Das Urteil ist im RIS abrufbar.
Die aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht eingehobenen Gebühren und Zusatzentgelte können per AK Musterbrief zurückgefordert werden.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
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Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
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Freitag von 8 bis 12 Uhr
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