Drei Reihen von knapp hintereinander stehenden Strommasten, das Bild scheint KI zu sein
Stromleitungen © peterschreiber.media, stock.adobe.com
9.3.2026

Neuer Sozialtarif für Strom: Gut zu wissen

Mit dem Günstiger-Strom-Gesetz, das der Nationalrat Ende 2025 beschlossen hat, wird der Strommarkt neu geregelt. Ein zentraler Bestandteil davon ist der neue Sozialtarif, der einkommensschwache Haushalte gezielt bei den hohen Stromkosten entlasten soll. Rund um den neuen Tarif gibt es daher viele Fragen, vor allem, was jetzt schon zu tun ist und was nicht.


1. Was ist der Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist ein bundesweit einheitlicher, vergünstigter Strompreis für einkommensschwache Haushalte. Ziel ist es, die Belastung durch hohe Energiekosten zu reduzieren und Energiearmut zu verhindern. Alle Stromlieferanten, die Haushalte beliefern, sind verpflichtet, diesen Tarif anzubieten. Für ein sogenanntes Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr gilt mit dem Sozialtarif ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von 6 Cent pro Kilowattstunde.

Achtung!

Dieser Preis bezieht sich nur auf den Energieanteil, Netzentgelte sowie Steuern/Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Auch für den Verbrauch, der über diese Grenze hinausgeht, gibt es eine gesetzlich geregelte Preisfestsetzung.

2. Ab wann gilt der Sozialtarif – und wie lange?

Der Sozialtarif tritt am 1. April 2026 in Kraft. Er gilt so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.  

3. Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Pensionen
  • Pflegegeld
  • Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
  • Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung

4. Wie komme ich zum Sozialtarif?

Sind Sie noch nicht vom ORF-Beitrag befreit? Dann ist zuerst ein Antrag auf ORF-Beitragsbefreiung nötig, online oder per Formular bei der ORF-Beitrags Service GmbH. Mit dem Befreiungsrechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und die Befreiung beantragen. Nach der Befreiung sollen die Stromlieferanten automatisch informiert werden. Der Sozialtarif soll ab dem folgenden Monatsersten automatisch über die Stromrechnung verrechnet und dort gesondert ausgewiesen werden.

Sind Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit? Der Sozialtarif soll ab 1. April 2026 grundsätzlich automatisch umgesetzt werden. In einzelnen Fällen kann es nötig sein, fehlende Daten, etwa die Zählpunktnummer, nachzureichen. Bei Haushalten mit bestehender EAG-Kostenbefreiung (Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag) oder EAG-Deckelung liegt diese Information bereits vor.

5. Gilt der Sozialtarif auch, wenn ich jetzt den Anbieter oder Tarif wechsle?

Diese Frage wird derzeit besonders häufig gestellt und die Antwort ist ein klares Ja! Der Anspruch auf den Sozialtarif hängt nicht vom aktuellen Stromanbieter oder Tarif ab, sondern von der persönlichen Anspruchsberechtigung. Auch wer jetzt zu einem günstigeren Tarif wechselt oder einen Anbieterwechsel vornimmt, verliert den Anspruch auf den Sozialtarif nicht. Ab 1. April 2026 muss der Sozialtarif gewährt werden, auch wenn durch einen kürzlichen Tarif- oder Anbieterwechsel eine Bindung entstanden ist.

Wichtig

Personen, die den Sozialtarif erhalten, müssen bei einem späteren Anbieterwechsel die ORF-Beitrags Service GmbH darüber informieren und verlangen, dass auch der neue Lieferant darüber informiert wird. So kann der Sozialtarif nahtlos weiter berücksichtigt werden.

6. Lohnt sich ein Tarif- oder Anbieterwechsel jetzt?

Gerade Haushalte mit hohem Stromverbrauch, etwa durch Stromheizungen, stehen aktuell vor sehr hohen Kosten. Ein günstigerer Tarif kann schon jetzt spürbar entlasten. Mit dem Tarifkalkulator der E-Control können Sie die Preise vergleichen und auch direkt unkompliziert den Anbieter wechseln.

7. Gibt es weitere Unterstützungen?

Für Haushalte mit mehr als drei Personen ist eine zusätzliche jährliche Pauschale vorgesehen, und zwar in Höhe von 52,50 Euro pro Jahr und pro weitere Person. Auch kann es bei stromintensivem medizinischem Bedarf, zum Beispiel Heimdialyse, weitere Unterstützung geben.

Kontakt

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Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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