Richtiger Umgang mit Kreditvermittlern

Kreditvermittlerinnen und -vermittler vermitteln ein Kreditinstitut, das Ihnen einen Kredit gewährt. Für diese Dienstleistung müssen Sie eine Provision bezahlen.

Legen Sie daher besonderes Augenmerk auf die Kosten und fragen Sie nach, welche Provisionen und Entgelte verlangt werden. Angesichts der Kosten sollten Sie sich am besten schon vorher die Frage stellen, ob sich eine Kreditvermittlung wirklich lohnt. Oder ob Sie besser selbst bei Banken nachfragen und Angebote einholen.

Umschuldung bei einem bestehenden Kredit

In diesem Fall darf Ihnen der Kreditvermittler keinen teureren Kredit anbieten. Das bedeutet: Der effektive Jahreszinssatz des neuen Kredites darf gegenüber dem effektiven Jahreszins des bestehenden Kredites – bei Einrechnung der Provision – keine wirtschaftliche Mehrbelastung für Sie als Kreditwerberin bzw. Kreditwerber bedeuten.

Achtung!

Wenn mehrere Banken Ihren Kreditwunsch abgelehnt haben, dann aus Sorge um Ihre Zahlungsfähigkeit. Haben Sie tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten, sollten Sie auf keinen Fall eine Kreditvermittlung in Anspruch nehmen. Viel besser ist es, Sie wenden sich an die kostenlosen staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen. Infos finden Sie unter www.schuldnerberatung.at

Personalkredite nur mit schriftlichem Auftrag

Lassen Sie sich einen Personalkredit (= Privatkredit) vermitteln, dann unbedingt mit einem schriftlichen Kreditvermittlungsauftrag. Der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten. Darüber hinaus kann er nur befristet auf höchstens 4 Wochen abgeschlossen werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Nettokredithöhe und der von Ihnen zurückzuzahlende Gesamtbetrag. Die Nettokredithöhe ist jener Betrag, der ohne Abzüge tatsächlich an Sie ausbezahlt wird
  • Effektiver Jahreszins und Annahmen für dessen Berechnung
  • Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
  • Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung aus Kredit und Provision
  • Spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
  • Laufzeit, Kreditsicherheit (z. B. Bürgschaft), Versicherung und Zinsgleitklausel

Ein Kreditvermittlungsvertrag über einen Personalkredit ist nur wirksam, wenn er schriftlich ist und er muss alle oben genannten Angaben enthalten.

Tipp

Lassen Sie sich den Kreditvermittlungsauftrag vor der Unterschrift aushändigen. Lesen Sie ihn genau durch. Die Vermittlerseite muss Ihnen den Auftrag gratis aushändigen.

Kosten von Personalkreditvermittlern

  • Für die Vermittlung eines Kredites dürfen Ihnen maximal 5 Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) in Rechnung gestellt werden
  • Allfällige von der Vermittlerseite in Rechnung gestellte Nebenspesen für Kopien oder Bearbeitungsgebühren müssen Sie nicht bezahlen
  • Eine Provision bezahlen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Bank und sonstigen Kosten. Wenn der Kreditvermittler zusätzlich eine Provision von der Bank erhält, dann muss er Ihnen mitteilen, ob die Provision der Bank auf das Entgelt, das Sie ihm zahlen, ganz oder teilweise angerechnet wird
  • Wenn kein Kredit abgeschlossen wird, dann schulden Sie dem Vermittler keine Vermittlungsprovision. Außer Sie sind selbst schuld daran, dass der Kreditvertrag nicht zustande gekommen ist

Kosten für Hypothekarkredit

Für die Vermittlungskosten bei Hypothekarkrediten gibt es unterschiedliche vertragliche Regelungen.

  • Sie bezahlen ein vereinbartes Honorar direkt an die Vermittlerseite
  • Oder der Kreditvermittler erhält seine Vergütung direkt von der Bank. Das kann zum Beispiel ein Anteil der Bearbeitungsgebühr sein, die Ihnen die Bank verrechnet. Die Bearbeitungsgebühr liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 Prozent der Kredithöhe

Beratungshonorar

Grundsätzlich ist es bei Wohnkrediten auch möglich, für die Beratung ein eigenes Honorar zu vereinbaren – und zwar unabhängig vom Vermittlungserfolg des Kredits. Achtung: Dieses Entgelt schulden Sie auch dann, wenn Ihnen kein Kredit vermitteln werden kann.

Über ein solches Entgelt müssen Sie aber vor Vertragsabschluss informiert werden und es muss Bestandteil der schriftlichen Vereinbarung sein. Lesen Sie daher die Verträge und Unterlagen aufmerksam durch.

Newsletter

Mehr Infos gefällig?

Abonnieren Sie unseren AK Tirol Newsletter!

Kontakt

Kontakt

Persönliche Anliegen 

Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr

Telefonische Hilfe 

0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.