AK Tirol informiert: Vorsicht vor ungewollten Abbuchungen

Immer wieder kommt es vor, dass Konsumenten fälschlicherweise Geld abgebucht wird. Viele merken das aber erst, wenn es zu spät ist. Deshalb gilt: Kontoauszüge laufend prüfen.

Es gibt zwei Varianten der ungewollten Kontoabbuchung: Sie haben einen Einziehungsauftrag erteilt, aber der abgebuchte Betrag entspricht nicht der Vereinbarung. Hier haben Sie acht Wochen Zeit, den Betrag von Ihrer Bank rückbuchen zu lassen. Oder Sie haben nie einen Auftrag erteilt, trotzdem bucht eine Firma z.B. einen Mitgliedsbeitrag ab. Hier haben Sie 13 Monate Zeit, um Ihr Geld zurückholen zu lassen.

Bei einer Einzugsermächtigung erteilen Sie einem Unternehmen (etwa dem Stromversorger) die Ermächtigung, den jeweils ausständigen Betrag selbst von Ihrem Konto einzuziehen. Ihre Zustimmung liegt ausschließlich bei dem jeweiligen Unternehmen auf und nicht bei Ihrer Bank. Bei schriftlich erteilten Einziehungsaufträgen beträgt die Einspruchsfrist acht Wochen.

Bei einem Lastschriftverfahren hingegen hinterlegt der Kunde bei seiner Bank den Auftrag, von einem bestimmten Unternehmen veranlasste Abbuchungen durchzuführen.

Beim Dauerauftrag erteilen Sie einmalig schriftlich einen Auftrag an Ihre Bank, wiederkehrende fixe Beträge an einem bestimmten Termin zu überweisen. Wurde der Betrag bereits vom Konto abgebucht, ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. Sie müssen sich direkt mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.

Tipp

Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge immer genau und geben Sie niemals am Telefon Ihre Kontoverbindung bekannt.

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