Haushaltsversicherungen
Jeder kennt sie, fast jeder hat sie: die Haushaltsversicherung. Die Prämien- und Leistungsunterschiede sind enorm. Das Um und Auf: Prüfen Sie genau vor Abschluss der Versicherung, was Sie brauchen. Denn neben dem Basisschutz gibt es verschiedene erweiterte Zusatzangebote.
Sie sind teuer und nicht immer nötig. Ein passendes und gleichzeitig günstiges Angebot zu finden, kann anstrengend sein, lohnt sich aber.
Was leistet die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zB Möbeln, Teppiche, Elektrogeräte. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.
So finden Sie die optimale Haushaltsversicherung
- Überlegen Sie genau, welches Versicherungspaket Sie brauchen. Streichen Sie unnötige Zusatzleistungen und entscheiden Sie sich für ein weniger umfangreiches Produkt. Beispiel: Wer die Glasbruchversicherung aus der Versicherung rausnimmt, hat eine Prämienersparnis.
- Wählen Sie ausreichende Versicherungssummen für die Haushaltsversicherung (Wert der Wohnung und des Hausrats) und inkludieren Sie den Unterversicherungsverzicht.
- Haben Sie Wertgegenstände? Sprechen Sie Ihren Berater darauf an. Möglicherweise ist eine höhere Versicherungssumme notwendig oder es kann spezielle Aufbewahrungspflichten geben.
- Vergleichen Sie Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse, Dauerrabatte.
- Informieren Sie sich genau und lassen Sie sich ausführlich beraten.
- Ein Polizzencheck alle paar Jahre ist sinnvoll, damit Sie richtig versichert sind. Das garantiert, dass die Versicherungssummen und die enthaltenen Risiken aktuell und ausreichend sind.
- Im Schadensfall umgehend die Versicherung verständigen.
Versicherung kündigen
Haushaltsversicherungen sind üblicherweise für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen (siehe Polizze!) und können im Allgemeinen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Bei allen längerjährigen Verträgen (z.B. Zehnjahresverträge), die nach dem 31. März 1994 geschlossen wurden, haben Sie aber eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit: Diese Verträge können Sie frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach eines jeden weiteres Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kündigung bei Wohnungswechsel
Bei Wohnungswechsel oder Übersiedlung ins Ausland besteht die Möglichkeit, den Haushaltsversicherungsvertrag zu kündigen. Sie können die Versicherung auf den Tag vor Beginn des Umzuges kündigen (am besten per eingeschriebenem Brief). Die Kündigung muss also zeitgerecht vor dem Umzug beim Versicherer eintreffen. Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt die Versicherung während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung.
Neuwert und Zeitwert
Neuwert bedeutet, dass für das zerstörte oder gestohlene Fernsehgerät ein gleichwertiges Neugerät angeschafft werden kann, egal wie alt das Gerät bereits war. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenseintritts. Viele Versicherungsverträge enthalten aber noch sogenannte Zeitwertklauseln, die eine Einschränkung des Neuwertprinzips darstellen. Beispiel: „Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, wird nur der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt." Im Allgemeinen muss man mit zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr rechnen. Daraus ergibt sich, dass nach einigen Jahren nur mehr ein Bruchteil der Wiederbeschaffungskosten ersetzt wird.
Höhe der Versicherungssumme
Es gibt zwei Möglichkeiten, nach denen die Versicherungssumme festgelegt werden kann:
- Quadratmeterversicherung: Die Versicherungssumme wird nach der Wohnnutzfläche und der jeweiligen Ausstattungskategorie berechnet. Diese Variante ist zeitsparend und die Versicherung verzichtet bei korrekter Angabe der Wohnnutzfläche im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.
- Summenversicherung: Die Versicherungssumme ergibt sich hier aus dem Neuwert aller Gegenstände und Geräte in der Wohnung. Diese Variante ist sehr aufwändig, weil eine genaue Inventarliste zu erstellen ist. Wenn die auf diese Weise festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, kann die Versicherung im Schadenfall den Einwand der Unterversicherung geltend machen.
Schaden ist passiert - was nun?
Ein Schadensfall ist eingetreten. Nach der ersten Schrecksekunde sollten Sie Folgendes tun:
Benachrichtigen Sie sofort Ihren Versicherer und melden Sie den erlittenen Schaden. Die Versicherungsbedingungen sehen üblicherweise in der Sachversicherung eine Maximalfrist von drei Tagen für die Schadenmeldung vor. In der Haftpflichtversicherung hat die Benachrichtigung unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche zu erfolgen.
Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen eine schriftliche Schadenmeldung - am besten per Einschreiben abgesendet. Fertigen Sie eine Liste aller Sachen an, die zerstört oder abhanden gekommen sind, und legen Sie diese sowohl Ihrer Meldung an den Versicherer als auch an die Sicherheitsbehörden bei. Sparbücher, Bankomat- und Kreditkarten sowie Schecks müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Bei Feuer, Einbruchdiebstahl oder Beraubung verständigen Sie in jedem Fall Polizei oder Gendamerie.
Laufzeit der Versicherung
Eine Haushaltsversicherung ist gewöhnlich für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wie lange sie gilt, steht in der Polizze. Generell kann ab dem dritten Jahr mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wenn der Vertrag nicht schon vorher ausgelaufen ist. Auch bei allen längerjährigen Verträgen, z.B. Zehn-Jahres-Verträge, haben KundInnen eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.