Alte Vapes, Kopfhörer & Co.: Kleine Elektrogeräte einfacher zurückgeben
Ab 1. Oktober 2026 müssen Händler sehr kleine Elektro- und Elektronikgeräte auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen. Die neue Regelung soll die Sammlung von kleinen Elektroaltgeräten erleichtern und verhindern, dass diese im Restmüll landen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 1. Oktober 2026 gilt:
- Sehr kleine Elektro- und Elektronikgeräte mit einer maximalen Abmessung von 25 cm
- die Batterien enthalten
- können bei entsprechenden Händlern mit mindestens 25 m² Verkaufsfläche
- kostenlos und ohne Neukauf zurückgegeben werden.
Damit wird die richtige Entsorgung kleiner Elektrogeräte einfacher. Gerade bei Geräten mit Batterien und Akkus ist die getrennte Sammlung wichtig, um Brandgefahren zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.
Warum ist die richtige Entsorgung kleiner Elektrogeräte so wichtig?
Alte Vapes, elektrische Zahnbürsten, Kopfhörer oder andere kleine Elektrogeräte sammeln sich schnell in Schubladen und Kästen. Werden sie schließlich entsorgt, landen sie jedoch nicht selten im Restmüll. Das kann gefährlich werden: Insbesondere Geräte mit Lithium-Batterien oder -Akkus können bei Beschädigung oder falscher Entsorgung Brände in den Entsorgungsbetrieben und Recyclinghöfen verursachen.
So gilt etwa eine unsachgemäß entsorgte Batterie bzw. ein Akku als der wahrscheinlichste Grund für den Großbrand in der Recyclinganlage in Nußdorf-Debant (Osttirol) im vergangenen Jahr.1 Neben der Brandgefahr gehen aber bei einer falschen Entsorgung auch wertvolle Rohstoffe verloren, die bei einer getrennten Sammlung zurückgewonnen werden könnten.
Der Gesetzgeber hat nun reagiert und im Sommer 2026 eine Änderung in der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) beschlossen, die die sachgemäße Entsorgung dieser Geräte erleichtern soll.
Was ist neu?
Ab 1. Oktober 2026 wird die Rückgabe sehr kleiner Elektro- und Elektronikgeräte einfacher: Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen und über eine Verkaufsfläche von mindestens 25 m² verfügen, müssen bestimmte sehr kleine Elektroaltgeräte künftig auch ohne Neukauf (0:1 Prinzip) kostenlos zurücknehmen.
Die Rückgabe muss kostenlos möglich sein und kann im Geschäftslokal oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgen. Die Verpflichtung gilt allerdings nur für die Art und die übliche Anzahl der Geräte, die der jeweilige Händler an Konsument:innen verkauft.
Welche Voraussetzungen muss das Gerät für eine kostenlose Rückgabe aufweisen?
Für die neue Rücknahmeregelung muss das Gerät
- Batterien enthalten und,
- als „sehr klein“ gelten. Das ist der Fall, wenn keine äußere Abmessung länger als 25 Zentimeter ist.
Für welche Geräte gilt das beispielsweise?
Einweg-E-Zigaretten, Vapes, elektrische Zahnbürsten, Kopfhörer und Earbuds, Powerbanks, Taschenrechner, Fernbedienungen, Rasierapparate, etc.
Was gilt für größere Elektrogeräte?
Die bisherige Rücknahmeregelung bleibt bestehen. Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts können Konsument:innen grundsätzlich ein gleichartiges Altgerät mit derselben Funktion kostenlos zurückgeben – das sogenannte 1:1-Prinzip.
RECHTSGRUNDLAGE
§ 5 Abs. 1a und Abs. 2a Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), in der Fassung der EAG-VO-Novelle 2026, BGBl. II Nr. 218/2026. Die Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
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