Ein Feuerwehrmann nähert sich brennendem Gestrüpp.
Waldbrände in beliebten Ferienregionen werfen für Urlaubsreisende viele Fragen auf. © Canva
24.7.2023

Waldbrände im Urlaubsland: Das gilt für Reisende bei Naturkatastrophen

Derzeit toben insbesondere auf der Insel Rhodos heftige Waldbrände. Viele Urlauber:innen, deren Reisen noch bevorstehen, fragen sich, was sie jetzt tun können. Kann etwa eine gebuchte Reise in eine betroffene Region kostenfrei storniert werden? Die AK Konsumentenschutz-Profis beraten kostenlos. Hier finden Sie die wichtigsten Infos !

Broschüre

Wenn bei einer Pauschalreise am Urlaubsort Umstände auftreten, durch die ein weiterer Aufenthalt unzumutbar wird – etwa weil das Hotel oder die nahe Hotelumgebung wegen Brandgefahr evakuiert werden muss oder auch wenn Strände aufgrund von Brandgefahr oder sehr starker Rauchentwicklung nicht mehr genutzt werden können, ist ein vorzeitiger Urlaubsabbruch möglich.

In solchen Fällen hätte man auch Anspruch auf das Entgelt für die Urlaubstage, die man bei vorzeitigem Reiseabbruch dann nicht mehr nutzen kann. Der jeweilige Pauschalreiseveranstalter hat zusätzlich auch die Verpflichtung, seine Kund:innen in Sicherheit zu bringen und für eine sichere Heimreise zu sorgen.

Bei Reisen, die in den nächsten Tagen starten sollen, sind unter diesen Umständen die Voraussetzungen für ein kostenfreies Storno gegeben. Schadenersatzansprüche, etwa für entgangene Urlaubsfreude, bestehen in solchen Fällen jedoch nicht.

Hier finden Sie weitere Infos für Pauschal- sowie Individualreisende.

Bei Pauschalreisen

Treten am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen, hat der Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Auch bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen können außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einem kostenfreien Rücktritt oder auch (vorzeitigen) Reiseabbruch berechtigen können. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei Naturkatastrophen vor allem davon, wie schwer der jeweilige Urlaubsort (das gebuchte Hotel, die nahe Umgebung etc.) betroffen ist. Es kommt somit darauf an, ob die konkret gebuchte Reise durch einen bestimmten Umstand (etwa schwere Waldbrände) tatsächlich wesentlich beeinträchtigt ist.

Ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise ist (erst) dann möglich, wenn in zeitlicher Nähe zum Urlaubsantritt derartige außergewöhnliche Umstände auftreten.

Somit werden etwa Reisen, die erst für Mitte/Ende August 2023 gebucht wurden, derzeit noch nicht kostenfrei zu stornieren sein, man wird hier die weitere Entwicklung noch abwarten müssen.


Bei Individualreisen

Bei Individualreisen, also, wenn man getrennte Buchungen für Hotel und Flug vorgenommen hat, ist die rechtliche Situation schwieriger: Hier muss man muss sich getrennt mit den jeweiligen Vertragspartnern (Fluglinie, Hotel) in Verbindung setzen und die konkrete Situation abklären.


AK TIpp

Wenn eine Reise in die betroffenen Regionen bevorsteht, empfiehlt es sich, umgehend mit dem jeweiligen Veranstalter bzw. bei Buchung im Reisebüro auch mit diesem Kontakt aufzunehmen und die jeweilige konkrete Situation abzuklären.

Einige Veranstalter haben für die nächsten Tage bereits Reisen in die betroffenen Regionen abgesagt und bieten Umbuchungsmöglichkeiten bzw. kostenlose Stornierungen an.


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Kontakt

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Mo von 14 bis 16 Uhr und
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Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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