Rentenversicherung: AK erkämpft für Schwerkranken 109.000 Euro
Um sich und seine Familie für den Krankheitsfall finanziell abzusichern, hatte ein junger Tiroler eine deutsche Rentenversicherung gewählt. Doch als der Ernstfall eintrat, ging die Versicherung auf Tauchstation. Erst das Einschreiten der AK Konsumentenschützer beendete das monatelange Hinhalten.
Sich für den Fall einer schweren Erkrankung finanziell abzusichern, ist eine gute Idee, dachte sich auch Christian Z.*, als ihn sein Versicherungsmakler auf ein neues Produkt aufmerksam machte. Vor allem für den Unterhalt der Familie sollte auch dann noch genügend Geld da sein, wenn Gesundheit und Kraft plötzlich nicht mehr für die volle Arbeitsleistung reichten. Niemand wünscht sich, dass so eine Situation dann auch eintritt, doch leider genau das passierte. Christian Z. erkrankte schwer. Und war es auch traurige Gewissheit, dass ihm ein langer Kampf um sein Leben bevorstehen wird, so war er doch sehr froh, dass aufgrund des Versicherungsschutzes wenigstens die finanzielle Situation geklärt war. Doch diese Annahme sollte sich als Irrtum herausstellen…
Auf Tauchstation
Nach der schriftlichen Schadensanzeige hörte Herr Z. vorerst mehrere Wochen nichts von seiner Versicherung. Erst nach längerer Wartezeit folgten erste Aufforderungen zum Ausfüllen von Formularen und zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Herr Z., der aufgrund seiner schweren Erkrankung und der notwendigen medizinischen Behandlungen nicht mehr arbeiten konnte, füllte alle Formulare genau, wahrheitsgetreu und in steter Rücksprache mit seinen Ärzten aus. Auch alle von der Versicherung angeforderten Unterlagen wurden prompt übermittelt. Teilweise, auf Wunsch der Versicherung, sogar mehrmals. Weiters wurde der Versicherung die Erlaubnis eingeräumt, bei den behandelnden Ärzten sowie der gesetzlichen Sozialversicherung alle benötigten Befunde und Arztberichte einzuholen. Eine Zahlungszusage der Versicherung ließ aber auf sich warten.
AK greift ein
Nachdem Monate ohne weitere Rückmeldungen vergangen waren, griff Christian Z. zum Telefonhörer und rief mehrmals beim Kundencenter des deutschen Versicherungskonzerns an, um sich nach dem Stand seines Falls und dem Verbleib der ersten Rentenzahlungen zu erkundigen. Dort teilte man ihm erst mit, dass noch Unterlagen fehlen würden, bei einem weiteren Anruf hieß es, es müssten erst Gutachten erstellt werden. In einem der Gespräche wurde Herrn Z. sogar indirekt vorgeworfen, er hätte bereits vor Abschluss der Versicherung von seiner Erkrankung gewusst. Ein Vorwurf, der völlig aus der Luft gegriffen war. Er bat noch seinen Versicherungsmakler um Hilfe, der ihn damals beraten hatte, doch der konnte nichts mehr für ihn tun.
Verzweifelt wandte sich der Versicherungsnehmer an die AK Tirol. Für die Konsumentenschützer bot sich ein juristisch klarer Fall: Die Versicherung darf nicht unbegründet Leistungen hinauszögern. Doch nach Intervention durch die Juristen der AK Tirol unter Setzung der gesetzlich vorgesehenen Frist wurde das Versicherungsunternehmen aktiv. Das Ergebnis: Eine Nachzahlung von mehr als 30.000 Euro auf das Konto von Herrn Z. und die Zusage einer vertragsgemäßen zeitlich begrenzten Rente in Höhe von monatlich mehreren tausend Euro.
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