Tiroler Wohnbauförderung: AK Infos über Neuerungen im Herbst 2024
Viel Neues gibt es ab September bei der Tiroler Wohnbauförderung, darunter erhöhte Einkommensgrenzen und erweiterte Fördermöglichkeiten. Die AK Profis vom Wohn- und Mietrecht informieren unter Tel. 0800/22 55 22 – 1717.
Der Wohnbauförderungsbeirat des Landes Tirol hat entscheidende Verbesserungen der Wohnbauförderung in Tirol beschlossen, die ab September 2024 wirksam werden. Die Neuerungen umfassen erhöhte Einkommensgrenzen, erweiterte Fördermöglichkeiten für den Erwerb gebrauchter Wohnungen und einen Bürokratieabbau, um den Förderungsprozess zu beschleunigen.
Erhöhung der Einkommensgrenzen
Um mehr Personen die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsdarlehen zu eröffnen, werden die Einkommensgrenzen erhöht. Bisher lag die Einkommensgrenze für einen Haushalt mit einer Person bei 3.600 Euro netto monatliches Haushalteinkommen und wird ab September 2024 auf den Betrag von 3.800 Euro angehoben.
Bei Haushalten mit zwei Personen steigt die Einkommensgrenze von bisher 6.000 Euro auf 6.300 Euro netto. Für jede weitere Person in einem Haushalt wird die Einkommensgrenze zusätzlich statt 450 Euro auf 480 Euro steigen.
Änderungen bei der Erwerbsförderung
Derzeit hängt die Förderhöhe von der Haushaltsgröße und der förderbaren Nutzfläche ab und beträgt
bei 1 oder 2 Personen und 30 m² Wohnnutzfläche 15.000 Euro,
bei 1 oder 2 Personen und 60 m² Wohnnutzfläche 18.000 Euro,
bei 3 Personen und 85 m² Wohnnutzfläche 21.000 Euro,
bei 4 Personen und 95 m² Wohnnutzfläche 24.000 Euro und
bei 5 und mehr Personen und 110 m² Wohnnutzfläche 26.000 Euro.
Ab September 2024 beträgt nun die Erwerbsförderung pauschal 27.500 Euro.
Förderung für „gebrauchte“ Wohnungen
Um den sparsamen Umgang mit Boden zu fördern, wird der Erwerb gebrauchter Wohnungen mit einer Pauschalförderung von 27.500 Euro unterstützt, unabhängig von der Größe der Wohnung oder des Haushalts.
Anpassungen für Klimaschutz
Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung, wie Markisen oder Rolläden, werden nun auch für Gebäude unter zehn Jahren gefördert. Zudem wird die Förderung für klimafreundliche Dämmstoffe ausgeweitet, die das Österreichische Umweltzeichen oder gleichwertige Kriterien erfüllen.
Vereinfachungen im Förderprozess
Die neuesten Anpassungen erleichtern die Ermittlung der angemessenen Gesamtbaukosten und die Vergabe von objektgeförderten Wohnungen, was zu einer transparenteren und schnelleren Fördervergabe führt.
Downloads
Broschüren
- Betriebskostenabrechnung (3,2 MB - pdf)
- DIe erste eigene Wohnung (4,2 MB - pdf)
- Heizkostenabrechnung (2,9 MB - pdf)
- Mietrecht für Mieter (4,0 MB - pdf)
- Wohnrecht für Mieter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (4,7 MB - pdf)
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