Frau surft im Urlaub am Handy
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15.04.2025

Roaming auf Reisen: Damit der Urlaub nicht zur Kostenfalle wird!

So komfortabel die ständige Onlineanbindung mit dem Smartphone auch ist, außerhalb der EU kann dies ganz schnell zur Kostenfalle werden. Automatische Updates, Nachrichtendienste und Co. verursachen hohen Datentransfer. Das sogenannte Datenroaming außerhalb der EU kann daher sehr kostspielig werden.

Roaming im Aus­land

Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Mit „Roam like at Home“ kann das Handy im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden. Dies gilt auch für Freieinheiten laut Tarifbestimmungen.

Beim erstmaligen Einbuchen in ein Netz erhalten Konsumenten eine Roaming-Informations-SMS. Für das Nicht-EU-Ausland fallen in der Regel sehr teure Roaminggebühren an. Hier greift aber eine Schutzbestimmung, wonach eine Kostenobergrenze von 60 Euro für Datenroaming (nicht Telefonie!) gilt. Sind 80 Prozent der Kostengrenze erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung. Eine weitere Kostengrenze greift bei 120 Euro. Nur bei jeweiliger aktiver Zustimmung des Nutzers können diese überschritten werden. Diese Kostengrenzen sind in allen Verträgen voreingestellt und können vom Nutzer aufgehoben werden, wovon jedoch dringend abzuraten ist. 

Zu beachten ist aber, dass Anbieter nicht verpflichtet sind, Roaming überhaupt oder in jedem Tarif anzubieten.
Auch sind - in engen gesetzlichen Grenzen - Ausnahmen von den beschriebenen Regeln möglich, auf die der Anbieter aber ausdrücklich hinweisen muss. Achten Sie daher schon bei der Wahl Ihres Tarifes sowie während der Nutzung von Roaming auf alle diesbezüglichen Informationen.

Teure Ver­bindung im Flug­zeug und am Schiff

Auch für nicht-terrestrische Netze (z. B. Satellitennetze) auf Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen gilt "Roam like at Home" nicht, jedoch sind auch hier wiederum die Kostenobergrenzen für Datenroaming eingestellt. Roamingentgelte sind im Allgemeinen auch hier teuer. Kontrollieren Sie daher die jeweiligen Roaming- bzw. Nutzungsbedingungen gemäß Ihrem Vertragstsarif bzw. den Nutzungsbedingungen auf Flugzeugen und Schiffen genau!

Lassen Sie am besten vor Ihrem Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland oder in grenznahen Gebieten innerhalb der EU die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten. So können unkontrollierte Kosten erst gar nicht entstehen. Wird diese Einstellung nur am Handy vorgenommen, kann es zu Beweisproblemen kommen.

Roaming­sperre aktivieren

Viele Betreiber bieten mittlerweile auch Roamingsperren speziell für den Bereich „außerhalb der EU“ an. Mit einer solchen Roamingsperre sind Sie zuverlässig vor unerwünschtem Roaming zum Beispiel im grenznahen Bereich zur Schweiz geschützt. Trotzdem können Sie das kostengünstige Roaming innerhalb der EU verwenden. 

TIPP: NUTZEN SIE WLAN

Nutzen Sie WLAN-Verbindungen. Achten Sie aber darauf, dass das Datenroaming auch wirklich deaktiviert ist. Funktioniert nämlich das WLAN nicht, schalten die meisten Handys automatisch wieder auf das Mobilfunknetz um.


Ver­steckte Kosten bei Mobil­box

Deaktivieren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Mobilbox (##002# anrufen). Werden Sie im Ausland angerufen und heben nicht ab, wird der Anrufer auf die Mobilbox umgeleitet. Dann kommt es zum sogenannten Passivroaming. Dabei fallen Kosten an, als würde man selbst vom Ausland nach Österreich anrufen

TIPP: INFORMIEREN UND EINSTELLUNGEN PRÜFEN

Informieren Sie sich schon vor der Reise ins EU-Ausland und in grenznahe Gebiete bei Ihrem Mobilfunkanbieter über die im Zielgebiet geltenden Tarife und Nutzungsbedingungen. Kontrollieren Sie Ihre Roamingeinstellungen insbesondere beim Mobilfunkanbieter und deaktivieren Sie Ihre Mailbox.


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