Ein Pärchen sitzt auf der Couch, man sieht sie von der Hüfte abwärts. Beide stützen das Kinn in die Hand, gepackte Koffer und Taschen stehen daneben am Boden.
Betroffene Kund:innen der insolventen Unternehmen haben bei gebuchten Pauschalreisen ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. © Canva
09.07.2024

Insolvenz der FTI Touristik GmbH und der BigXtra GmbH

Die FTI Touristik GmbH (FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper) haben Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen wurden abgesagt.

Über FTI Voyages S.A.S. gebuchte Reisen können auf eigenen Wunsch bis zum 31. August 2024 kostenlos storniert werden. 

Weitere Infos finden Sie auf FTI Touristik GmbH & BigXtra Touristik GmbH (fti-group.com)

FTI-Servicetelefonnummer: +49 (0)89 710 45 14 98

Mehr aktuelle Informationen auf der Homepage von FTI: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

Broschüre


Generell sind alle beim Reiseanbieter FTI Touristik GmbH als Reiseveranstalter gebuchten Leistungen davon betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Frankreich, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.

Gebuchte Leistungen der genannten Veranstalter sind dann betroffen, wenn sie über stationäre Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf eigenen FTI-Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.

Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind.

FTI-Servicetelefonnummer: +49 (0)89 710 45 14 98

Grundsätzlich sind Ansprüche von Verbraucher:innen im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers mittels Insolvenzabsicherung aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie geschützt.

Geschützt sind aber nicht alle Reisen, sondern nur Pauschalreisen (eine Kombination von mehreren unterschiedlichen Reiseleistungen, konkret Unterbringung, Beförderung, Mietwagen und sonstige touristische Dienstleistungen als einzelner Vertrag mit einheitlicher Zahlung) und bestimmte Verbundene Reiseleistungen (eine andere Form der Kombination einzelner Reiseleistungen über Vermittlung eines Unternehmers anlässlich eines einzigen Kontakts mit einer Vertriebsstelle mittels separater Verträge mit verschiedenen Leistungserbringern und getrennter Zahlung).
Betroffene Reisende haben ein Recht auf Rückzahlung u. a. bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) und auf die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung. Dies umfasst auch die Kosten von Unterkünften vor der Rückbeförderung, die infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters entstanden sind. In den Reiseunterlagen sollten auch Name, Kontaktdaten und Anschrift der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, angeführt sein.

Individualreisen, die nicht unter die beiden genannten Kategorien fallen, sind nicht vom genannten Insolvenzschutz erfasst.

Die FTI Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, eMail: kontakt@drsf.reise, Service-Nummer DRSF: +49 (0)30 78954770).

Gemäß aktuellen Informationen auf der FTI-Homepage (https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh) werden derzeit zwischen FTI Touristik GmbH, BigXtra Touristik GmbH, dem vorläufigen Insolvenzverwalter und weiteren Parteien die erforderlichen Schritte koordiniert, um die Rückerstattung von Ansprüchen, die durch den DRSF abgesichert sind, vorzubereiten.

Geplant ist, dass sich der DRSF aktiv mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen wird, sobald das zuständige Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat und alle für den Erstattungsprozess benötigten Daten zur Verfügung stehen. Weitere Details sowie Informationen zum Erstattungsprozess der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) unter https://drsf.reise/informationsueberlick-zur-insolvenz-der-fti-group/.

Einzelleistungen, wie zum Beispiel nur Flüge, nur Hotelübernachtungen, nur Transfers oder ähnliches, fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Forderungen, die nicht von der Insolvenzabsicherung im Sinne der Pauschalreise-RL abgesichert sind, können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Eine Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle ist grundsätzlich mit Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens möglich. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Betroffene ein Gläubigeranschreiben. Nach Erhalt dieses Gläubigeranschreiben ist die Forderung - unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) – anzumelden. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ist frühestens im September 2024 zu rechnen.

Laufende aktuelle Informationen auf der Homepage von FTI (https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh sowie der Homepage des Deutschen Reiseversicherungsfonds (https://drsf.reise/informationsueberlick-zur-insolvenz-der-fti-group/)


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