Mann springt ins Meer
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4.7.2022

Reiserecht: So gehen Sie beim Planen und Buchen auf Nummer sicher!

Die Sommerferien stehen bevor und damit beginnt auch für viele Arbeitnehmerfamilien die Urlaubszeit. Deshalb haben die AK Reiserechtsexpert:innen alle wichtigen Infos und Tipps zusammengefasst.

Bei Reisebuchungen generell und insbesondere bei „Last-Minute“-Reiseangeboten gilt grundsätzlich: Nicht überhastet buchen, sonst kann das vermeintliche „Schnäppchen“ teuer werden. So haben die Erfahrungen der letzten Jahre (Stichwort „Corona-Pandemie“) gezeigt, dass eine sorgfältige, konservative Reiseplanung Konsumenten davor bewahren kann, auf finanziellem Schaden sitzen zu bleiben. Wichtig ist, sich vor einer Buchung möglichst umfassende Informationen über das jeweilige Reiseziel bzw. die Reiseroute zu besorgen.

AK Tipp: Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang die Buchung im Reisebüro des Vertrauens und nicht über „Internet-Plattformen“: Wer im Reisebüro statt über Internet-Plattformen bucht, hat auch Ansprechpersonen bei möglichen Problemen.

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Pauschal oder individuell?

Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, ob Leistungen kombiniert als Pauschalreise oder individuell gebucht werden. Gerade auch bei „Last-Minute“-Buchungen, wo es oft schnell gehen muss, sollte man auf diese Unterscheidung achten!

Pauschalreisen

Wenn man eine Pauschalreise bucht (z. B. eine Kombination von mehreren Reiseleistungen, meist Beförderung und Unterbringung), hat man das Recht, vor Antritt der Reise kostenlos zu stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen. Dies gilt auch dann, wenn wesentliche Änderungen bei der gebuchten Pauschalreise seitens des Reiseveranstalters vorgenommen werden. Man hat nur einen einzigen Ansprechpartner, den Reiseveranstalter, in dessen Zuständigkeit sämtliche allfälligen Probleme mit Flug, Hotel oder sonstigen gebuchten Leistungen fallen. Zudem sind Reiseveranstalter im Gegensatz zu Fluglinien oder Hotels zu einer Insolvenzabsicherung gesetzlich verpflichtet. 

Mit dem seit Juli 2018 geltenden Pauschalreisegesetz wurden neue Regeln eingeführt, unter denen Pauschalreiseveranstalter einseitig Leistungen und Preis ändern können:

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Unerhebliche Leistungsänderungen z. B. beim Hotel oder Transport sind zulässig, wenn dies in den Bedingungen vorbehalten wurde und Kunden informiert werden. Erheblichen Änderungen wesentlicher Leistungen müssen Kunden aber zustimmen, alternativ können sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
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Ähnliches gilt für Preiserhöhungen. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei Vereinbarung in den AGB, bis 20 Tage vor der Reise und wenn diese Preisänderung von äußeren Umständen (Kerosinpreis, Steuern, Gebühren) abhängen. Bei Preiserhöhungen ab 8 % müssen Kunden wiederum zustimmen oder können kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
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Achtung: Abweichend von einer grundsätzlichen Regel im Zivilrecht gilt bei diesen Leistungs- und Preisänderungen Schweigen als Zustimmung, daher sollte man alle Nachrichten des Veranstalters immer entsprechend beachten.

Individualreisende

Individualreisende, die einzelne Leistungen wie Flug und Hotel gesondert buchen, hatten gerade in der Pandemie mit besonders vielen Problemen zu kämpfen. Denn grundsätzlich führen Reisebeschränkungen oder Stornierungen einzelner Leistungen wie einer Flug- oder Hotelbuchung eben gerade nicht automatisch zur kos-tenlosen Stornierungsmöglichkeit von den restlichen Leistungen. Zudem können hier Bestimmungen mehrerer Rechtsordnungen anzuwenden sein, die Rechtsdurchsetzung ist somit regelmäßig schwieriger und es besteht auch keine Insolvenzabsicherung für im Voraus bezahlte Gelder.

Wenn man dennoch individuell Flüge bucht, sollte man zumindest darauf achten, dass der Flug direkt bei der Fluglinie gebucht wird, Online-Buchungsplattformen bieten regelmäßig nur wenig oder gar keine Unterstützung und verrechnen oft zusätzliche Servicegebühren. Wichtig ist auch, dass möglichst alle Teilflüge in einem einheitlichen Beförderungsvertrag zusammengefasst sind, damit im Fall einer Flugstörung auf einem Teilflug kostenlos bei den restlichen Teilflügen umgebucht wird. Gerade bei Flugbuchungen über Online-Portale werden einheitliche Beförderungsverträge oft nicht automatisch angeboten.

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen sind – insbesondere bei teuren Pauschalreisen – grundsätzlich zu empfehlen, auch spezifische „Corona-Risiken“ werden – in unterschiedlichstem Umfang – von den meisten Versicherungen mittlerweile angeboten. Hier sollte man aber vorab die jeweiligen konkreten Versicherungsbedingungen prüfen und mehrere Angebote vergleichen. Auch mögliche Doppelversicherungen gilt es zu vermeiden. Daher sollten in diesem Zusammenhang auch mögliche Leistungen bestehender Versicherungen, Kreditkarten oder sonstiger (Vereins-)Mitgliedschaften überprüft werden.

Die Expert:innen der AK Konsumentenschutzabteilung beraten unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818 oder konsument@ak-tirol.com

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