Liebesgeschichten mit Vertrag: AK rät zur Vorsicht bei Partnervermittlungen
Wenn es im Alltag bei der Suche nach dem passenden Partner einfach nichtfunken will, bleiben für viele noch die Dienste von Agenturen oder Online-Börsen. Doch das kann teuer werden.
Die Konsumentenschützer:innen der AK Tirol erhalten immer wieder Beschwerden von Kund:innen über hohe Kosten, unklare Vertragsbedingungen und Schwierigkeiten bei Rücktritt und Kündigung – wenn etwa vermittelte Kontakte nicht den Erwartungen entsprechen. Deshalb finden Sie hier alles Wichtige im Überblick.
Worauf achten?
Vor Abschluss eines Vertrages mit einer Partnervermittlung rät die AK dazu, Verträge und AGB genau und ohne Zeitdruck durchzulesen – besonders in Bezug auf Kosten, Laufzeit, Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeit. Am besten vorab Erfahrungsberichte/Bewertungen zum jeweiligen Unternehmen suchen.
Rücktrittsrecht
Bei online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Achtung: In vielen Verträgen findet man eine Klausel, dass auf Kundenwunsch schon vor Ablauf der 14 Tage mit der Vertragserfüllung begonnen werden soll. Tritt man binnen 14 Tagen von diesem Vertrag zurück, muss man Wertersatz für die bereits genutzte Leistung bezahlen, sofern auf diesen Wertersatz im Rücktrittsfall bereits vorher hingewiesen wurde. Ein etwaiger Verzicht auf das Widerrufsrecht ist meist unwirksam, da die Dienstleis-tung noch nicht vollständig erbracht wurde. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen einer Agentur abgeschlossen wurden, besteht kein Rücktrittsrecht.
Vertragsverlängerung
Viele Betroffene rechnen nicht damit, dass sich zunächst befristete Verträge automatisch verlängern, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf gekündigt werden, und übersehen diese Frist. Laut Konsumentenschutzgesetz müssen Unternehmen in einer separaten Nachricht rechtzeitig und klar über eine bevorstehende Vertragsverlängerung informieren und eine angemessene Frist zum Widerspruch gegen die automatische Vertragsverlängerung einräumen. Wichtig: Spam-Ordner überprüfen!
Kundenprofil als Grundlage
In der Regel wird bei Vertragsabschluss ein Kundenprofil erstellt, das als Grundlage für die folgenden Kontaktvorschläge dient. Partnersuchende können hierbei ihre Vorstellungen angeben. Diese Kundenprofile haben teilweise wenig Aussagekraft, was dazu führen kann, dass die Kontaktvorschläge nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen.
Weichen die vermittelten Kontakte eindeutig von den Wunschprofilen ab, kann Verbesserung im Rahmen der Gewährleistung verlangt werden – z. B. durch Übermittlung eines neuen Kontaktvorschlages. Werden weiterhin mangelhafte Vorschläge übermittelt, kann die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung des Entgelts verlangt werden.
Achtung: Es besteht kein Anspruch, dass aus den übermittelten Kontaktvorschlägen tatsächlich eine Beziehung entsteht. Die Partnervermittlung schuldet als Dienstleister lediglich das sorgfältige Bemühen und nicht den Erfolg. Wird allerdings nach kurzer Zeit ein passender Partner oder eine passende Partnerin gefunden, bleibt der Vertrag in der Regel weiterhin bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht.
Rat und Hilfe gibts bei den AK Konsumentenschutz-Expert:innen unter Tel. 0800/22 55 22 - 1818.
Kontakt
Kontakt
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.