AK warnt vor Identitätsdiebstahl!
Neue Betrugsmasche – Hintergründe für Forderungen mysteriös. Vorsicht bei Amazon-Rechnungen von „Riverty Services GmbH“.
Amazon hat im September 2022 die Preise für das Prime-Abo erhöht. Die AK befand – neben anderen Klauseln – auch die Preiserhöhungsklausel für rechtswidrig und klagte. Jetzt gibt es nach langen Vergleichsverhandlungen eine erfreuliche Lösung für Konsument:innen in Österreich:
Die AK beurteilte die Klausel für die Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig und klagte. Nach ersten gerichtlichen Erfolgen für die AK kam es zu langen Vergleichsverhandlungen mit Amazon.
Nun gibt es gute Nachrichten für Konsument:innen in Österreich – es gibt eine kund:innenfreundliche Lösung. Amazon entschädigt die Betroffenen.
Sie können Ihre Ansprüche direkt beim Amazon-Kund:innenservice anmelden. Wie viel Geld Sie zurückbekommen, hängt von der Dauer der Mitgliedschaft ab.
Sie können zwischen der Rückzahlung der Preiserhöhungen oder einem Amazon-Gutschein im gleichen Wert wählen. Sie müssen sich bis spätestens 11. September 2024 beim Amazon-Kund:innenservice melden.
Es geht um die Preiserhöhungen der Prime-Abos vom 15. September 2022:
Sie sind zu einer Rückerstattung in Form von Geld oder eines Amazon-Gutscheins berechtigt:
Mitglieder in Österreich, die ihre Prime-Mitgliedschaft vor dem 15.09.2022 abgeschlossen haben und einen Anspruch auf Rückerstattung haben, können diese beim Amazon-Kundenservice anfordern. Melden Sie sich bei Ihrem Amazon-Kundenkonto an und füllen Sie bis spätestens 11. September 2024 das Rückerstattungsformular „Prime Österreich: Antrag auf Erstattung“ aus.
Ja, auch wenn Sie Ihre Prime-Mitgliedschaft schon beendet haben, bekommen Sie die für die jeweilige Periode bezahlte Preiserhöhung rückerstattet.
Die Höhe des Anspruchs hängt von der Art und der Dauer der Mitgliedschaft ab. Sie bekommen die gesamte Preiserhöhung ohne Abzüge in Form einer Gutschrift (= Amazon-Gutschein) oder einer Rückzahlung auf Ihr Bankkonto retour.
Jahresmitgliedschaft im Juli 2022 abgeschlossen und weiterhin aktiv:
Sie bekommen die Preiserhöhung in Höhe von 20,90 Euro pro Jahr für die Periode von 15. September 2022 (= Zeitpunkt der Preiserhöhung) bis zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer Ansprüche retour. Das sind für 21 Vertragsmonate rund 36,50 Euro.
Monatsmitgliedschaft von 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2023 und dann neue Monatsmitgliedschaft abgeschlossen im Dezember 2023:
Sie bekommen die Preiserhöhung in Höhe von 1 Euro pro Monat für die Periode von 15. September 2022 bis 30. Juni 2023 retour. Das sind für 9 1/2 Vertragsmonate 9,50 Euro.
Für die neue Monatsmitgliedschaft ab Dezember 2023 gibt es keine Rückerstattung, weil dafür ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und es seither keine Preiserhöhung mehr gab.
Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, werden Sie gefragt, ob Sie die Prime-Mitgliedschaft fortsetzen möchten. Falls Sie weiterhin Prime-Kunde/-Kundin bleiben möchten, erklären Sie sich dazu bereit, ab sofort den höheren Preis zu zahlen. Alternativ dazu können Sie gleichzeitig mit der Geltendmachung der Rückerstattung aus dem Vertrag aussteigen.
Sie erhalten binnen 3 Wochen nach der Anmeldung auf der Amazon-Homepage eine Bestätigung der Anmeldung von Amazon; nach positiver Prüfung Ihres Anspruchs wird das Geld binnen weiterer 3 Wochen auf Ihrem Bankkonto einlangen.
Wenn Sie sich für die Erstattung in Form einer Gutschrift (= Amazon-Gutschein) entschieden haben, wird Ihnen diese binnen weniger Tage nach der Anmeldung in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung gestellt.
Kontrollieren Sie bitte Ihre Abrechnungen. Wann waren Sie Prime-Kunde? Eventuell gab es eine Periode seit September 2022, während der Sie die Amazon Prime nicht abonniert hatten. Auch im Fall von Gratismonaten oder vergünstigten Monaten (Aktionsperioden) haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Sollte der erstattete Betrag trotz Überprüfung Ihrer Abrechnungen für Sie nicht nachvollziehbar sein, melden Sie sich beim Amazon-Kundenservice.
Der Gutschein ist 10 Jahre lang gültig und für fast alle Amazon-Leistungen einlösbar.
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