Zu kurze Befristung bei Gutscheinen unzulässig
Gutscheine sind beliebte Geschenke. Hier erfahren sie, was es mit den Fristen zum Einlösen auf sich hat, und worauf Konsumenten achten sollten.
Im November 2024 wurde über das Vermögen der Leiner & kika Möbelhandels GmbH am Landesgericht St. Pölten das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der St. Pöltner Rechtsanwalt Mag. Volker Leitner bestellt. Das Unternehmen hat den im November eingebrachten Sanierungsplan mittlerweile zurückgezogen und Konkurs angemeldet. Derzeit wird geprüft, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden dürfen.
Alle Gläubiger sollen ab dem 9. Dezember 2024 vom Insolvenzverwalter informiert werden, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen noch erfüllt werden dürfen und was dies für allenfalls getätigte Anzahlungen bedeutet. Der vorhandene Warenbestand wird abverkauft. Es ist daher ratsam, dass man als (Anzahlungs-)Gläubiger (alle Kundinnen und Kunden die noch Leistungen oder Rückzahlungen erwarten) das Schreiben des Insolvenzverwalters abwartet, da man mit diesem Schreiben darüber informiert wird, welche weiteren Schritte man unternehmen muss. Betroffene Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10. Jänner 2025 bei Gericht anmelden.
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet, die Ware aber noch nicht bekommen, dann gilt: Bereits abgeschlossene Verträge bleiben zunächst aufrecht. Der Masseverwalter prüft derzeit alle noch offenen Aufträge. Kundinnen und Kunden sollten in der Folge - ab 9. Dezember 2024 - schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informiert werden. Welche Kundinnen und Kunden, die Anzahlungen geleistet haben, ihre Ware noch erhalten oder nicht, ist daher derzeit noch offen.
Tritt der Masseverwalter von den Verträgen zurück, können Forderungen beim Insolvenzgericht angemeldet werden. In derartigen Fällen erhält man nur die angestrebte Quote. Diese Quote ist in der Praxis oft sehr nieder und kann auch im nur einstelligen Prozentbereich liegen. Zudem sind für eine Forderungsanmeldung 25 Euro zu entrichten.
Gutscheine dürfen von einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen grundsätzlich nicht mehr eingelöst werden. Sie können Ihre (Gutschein-)Forderung nur im Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht anmelden.
Auch Gewährleistungsansprüche sind als Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden, ausgezahlt wird auch in diesem Fall eine Quote. Herstellergarantien bleiben jedoch in vollem Umfang aufrecht.
Alle Forderungen im Insolvenzverfahren müssen bis zum 10. Jänner 2025 beim Insolvenzgericht angemeldet werden.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 14 S 173/24t beim LG St. Pölten geführt.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier: Zur Insolvenzdatei
Für allfällige Fragen bezüglich der Forderungsanmeldungen können sich Gläubiger (mit Ausnahme der Dienstnehmer) an folgende bevorrechtete Gläubigerschutzverbände oder an den Insolvenzverwalter wenden.
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
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