AK Erfolg gegen Ö-Ticket
Die AK führte gegen Ö-Ticket einen Musterprozess. Konsument:innen können nun die unerlaubt verlangte Gebühr mit einem Musterbrief zurückholen
Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Prime-Mitgliedschaft über die Buchungsplattform Opodo im Zuge einer Reisebuchung ist ungültig.
Konsument:innen wurden unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht nochmals ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Prime-Abo, insbesondere dessen Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Einzig im Kleingedruckten befand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch Geld abgebucht wird. Dies widerspricht den Voraussetzungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Der Mitgliedsbeitrag kann zurückgefordert werden.
Konsument:innen können mit dem AK Musterbrief Geld zurückholen. Wenn du ebenfalls ungewollt - durch bloße Bestätigung deiner Reisebuchung - eine Opodo-Prime-Mitgliedschaft eingegangen bist, kannst du dir den Mitgliedsbeitrag zurückholen!
Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand September 2021) der Buchungsplattform sind zum Teil rechtswidrig. Die AK hat 11 Klauseln geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Die praxisrelevantesten Klauseln:
Persönliche Anliegen
Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr
Mo von 14 bis 16 Uhr und
Mi von 13 bis 17 Uhr
Telefonische Hilfe
0800/22 55 22 - 1818
Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
E-Mail: konsument@ak-tirol.com
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