Tiroler sollte Schließanlage zahlen: AK Tirol unterstützte ihn erfolgreich!
10.365 Euro forderte ein Pensionsbesitzer im Burgenland von einem Tiroler für ein nagelneues Hightech-Zentralschließsystem – nur weil der Gast seinen Zimmerschlüssel verloren hatte. Jetzt wurde der Fall positiv abgeschlossen. „Wir freuen uns sehr, dass wir unserem Mitglied erfolgreich helfen konnten!“, betont AK Präsident Erwin Zangerl.
Ein Kurzurlaub mit Freunden am Neusiedler See 2018 wäre einen Tiroler beinahe teuer zu stehen gekommen: 10.365 Euro hatte der Pensionsbesitzer vom Gast verlangt für den Austausch der gesamten Schließanlage, nur weil dieser seinen Zimmerschlüssel verloren hatte!
Jetzt, drei Jahre später, konnte der Fall dank Unterstützung der AK Tirol, die passive Rechtsschutzdeckung gewährt hatte, erfolgreich abgeschlossen werden!
Zentralschlüssel
Bei einem Spaziergang im Juli 2018 war das folgenschwere Missgeschick passiert: Dem Tiroler rutschte der Zimmerschlüssel aus der Hosentasche und war fortan unauffindbar. Als er aber den Verlust dem Pensionsbesitzer meldete, sprach der von einer absoluten Katastrophe, weil an den Gast ein Schlüssel ausgegeben wurde, der zahlreiche Schlösser im Haus sperrt. (Man möge sich vorstellen: Die Pension händigte de facto einen Zentralschlüssel aus, der weit mehr Schlösser öffnen konnte, als es für den jeweiligen Gast notwendig ist!)
Als wäre dieser Umstand nicht schon grotesk genug, brachte der verlorene Schlüssel damit eine wahre Kostenlawine ins Rollen.
27 neue Zylinder
Obwohl der Tiroler erklärte, dass er den verursachten Schaden – für den verlorenen Schlüssel – selbstverständlich ersetze, wollte sich der Gastgeber damit nicht zufriedengeben: Anfang September 2018 übermittelte er ein Anbot eines Spezialisten für Zentralsperranlagen über 27 Doppelzylinder in Höhe von 6.334,19 Euro!
„Wer einen Schlüssel verliert, muss natürlich dafür aufkommen, das ist unbestritten“, so die AK Konsumentenschutz-Profis. „Aber eine solche Forderung ist einfach nur unverschämt und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Der Pensionsbesitzer wollte sich offenkundig auf Kosten des Gastes eine neue höherwertige Hightech-Schließanlage für das gesamte Haus einbauen lassen, womit seine Forderung weit über den ersatzfähigen Schaden hinausging.“
Und damit hatte es dieser eilig: Als die Versicherungen des Tirolers abwinkten, erhielt er ein Schreiben eines Inkassobüros über 9.343,08 Euro. Die zusätzlichen 3.000 Euro wurden mit entgangenen Einnahmen begründet, weil das Zimmer nicht vergeben werden könne. Inklusive Bearbeitungs-, Mahn- und Evidenzgebühr sollte der Tiroler 10.365 Euro zahlen.
Nach mehrfachem intensivem Schriftverkehr zwischen der AK Tirol und der Rechtsvertretung des Pensionsbetreibers unterstützte die AK den Tiroler Konsumenten auch mit passiver Rechtsschutzdeckung. Präsident Erwin Zangerl: „Wir hätten uns das jedenfalls vor Gericht angesehen, wenn der Pensionsbetreiber die Kosten seiner neuen Schließanlage eingeklagt hätte.“ Der Fall sorgte 2018 auch für starkes Medienecho. Mittlerweile sind drei Jahre vergangen und die Forderung wurde nicht eingeklagt. „Damit ist die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen und der Fall kann doch außergerichtlich positiv abgeschlossen werden“, freuen sich die AK Profis mit dem Tiroler.
Bei Fragen und Problemen helfen die Konsumentenschützer der AK Tirol unter 0800/22 55 22 - DW 1818.
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