Eine Frau steht in einer Ausstellungsküche und schaut sich das Preisschild an.
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29.06.2023

Nach kika/Leiner-Pleite: Wichtige Tipps für Kund:innen

Manche Tiroler:innen haben Anzahlungen für bestellte Waren geleistet, andere möchten Gutscheine einlösen oder den Abverkauf nutzen. Daraus ergeben sich auch zahlreiche Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps der AK Konsumentenschützer:innen.

Wie berichtet, hat die Möbelkette kika/Leiner Insolvenz angemeldet. Trotz der medialen Ankündigung des neuen Eigentümers, allen Verpflichtungen gegenüber Kund:innen auch künftig nachkommen zu wollen, raten die AK Konsumenten-schützer:innen zur Vorsicht.

Vom Gericht wurde Rechtsanwalt Mag. Volker Leitner aus St. Pölten als Masseverwalter bestellt.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz wurde unter +43 2742 8051990 eine eigene Hotline eingerichtet. Weitere Anfragen können auch schriftlich unter info@leiner.at gestellt werden.

Die AK Konsumentenschützer:innen helfen gerne unter  0800/22 55 22 – 1818.


Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet.

Kunden, die einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keine Anzahlung geleistet haben (sofern eine solche überhaupt vereinbart wurde), können diese möglicherweise verweigern.
Sind die Anzahlungen aber entsprechend abgesichert, geht das nicht. Im Zweifel sollte man sich die Absicherung der Anzahlung bestätigen lassen!

 Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung bereits geleistet.

Wurde bereits eine Anzahlung geleistet, kann sie nicht zurückverlangt werden. Der Insolvenzverwalter hat mit Beschluss vom 14. Juni 2023 entschieden, dass er in sämtliche (am Tag der Insolvenzeröffnung!) offenen Kundenaufträge unter Anrechnung der geleisteten Anzahlungen eingetreten wird. Eine Forderungsanmeldung für diese Anzahlungen im Sanierungsverfahren ist daher (vorerst) nicht notwendig.

 Ich habe noch einen Gutschein.

Im Beschluss des Landesgerichts St. Pölten (LG St. Pölten) findet sich aktuell der Hinweis, dass noch nicht eingelöste Gutscheine (derzeit) nicht als Forderung bei Gericht anzumelden sind. Die Einlösung in den Filialen wird durch einen Kapitalzuschuss des Eigentümers ermöglicht [LG St. Pölten, Aktenzeichen 14 S 93/23a]. Dennoch empfiehlt es sich, Gutscheine so rasch als möglich (am besten noch vor Ende der Anmeldefrist am 8. August 2023) einzulösen und damit Waren zu kaufen, die auch gleich mitgenommen werden können.
Wichtig: Keinesfalls sollten jetzt neue Gutscheine gekauft werden!

Ich habe noch keinen Vertrag abgeschlossen, möchte aber etwas kaufen bzw. einen Vertrag abschließen.

Wer jetzt etwas kaufen möchte, sollte möglichst lagernde Waren wählen. Ist eine Ware in einer bestimmten Filiale nicht vorhanden, kann sie vielleicht aus einer anderen umgelagert werden. In diesem Zusammenhang ist ratsam, derzeit möglichst nur Verträge abzuschließen, bei denen der gesamte Preis erst zu zahlen ist, wenn die Ware vollständig übergeben wird.
Zu beachten ist auch, dass (künftig) möglicherweise Gewährleistungsrechte verloren gehen könnten.
Herstellergarantien hingegen bleiben aufrecht, jedenfalls wenn es den Hersteller noch gibt.


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0800/22 55 22 - 1818

Mo - Do von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr 

E-Mail: konsument@ak-tirol.com 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen per E-Mail nur eine erste Orientierung anbieten können.

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