Sparschwein mit Weihnachtsmütze
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23.11.2023

Steuerausgleich 2020 noch bis Ende des Jahres beim Finanzamt einreichen!

Sie haben die Arbeitnehmerveranlagung für 2020 noch nicht gemacht? Dann holen Sie das rasch nach. Am 1. Jänner 2026 ist es zu spät. Die Steuerexpertinnen und Steuerexperten der AK Tirol helfen bei Fragen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1466.

Ob Lebensmittel oder Heiz- bzw. Energiekosten: Die Teuerung macht sich in allen Lebensbereichen massiv bemerkbar. Dennoch soll das eine oder andere Geschenk, gerade in Familien mit Kindern, unter dem Christbaum liegen.

Da tut ein zusätzlicher Eingang am Konto im neuen Jahr besonders gut: Deshalb sollten Sie gleich prüfen, ob Sie in den letzten fünf Jahren Ihren Steuerausgleich gemacht haben! Falls nicht: Holen Sie sich Ihre zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurück. Denn das Ausfüllen lohnt sich fast immer, ob Sie den Antrag nun online oder in Papierform einreichen!

Achtung: Anträge für das Jahr 2020 müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Finanzamt einlangen.

Online im Vorteil
Wer die Arbeitnehmerveranlagung noch nicht online macht, kann die nötigen Zugangscodes jederzeit beim Finanzamt beantragen. Ein Vorteil der Online-Variante ist, dass die zu erwartende Gutschrift schon im Voraus berechnet wird. Außerdem müssen persönliche Daten nicht für jedes Jahr extra eingegeben werden. Und in einer Nebenspalte können alle Freibeträge eingesehen werden, die im letzten Veranlagungsjahr geltend gemacht wurden. So können Sie Absetzposten nicht vergessen.

Viele Infos rund ums Steuersparen finden Sie auf der AK Homepage.
Die AK Steuerexpert:innen helfen bei Fragen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1466.

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