FAQ zum Tarifvergleich für Strom und Gas
Ein Wechsel des Energielieferanten kann einfach, sicher und stressfrei ablaufen. Hier finden Sie die Infos zum Tarifkalkulater der E-Control.
Es werden die bisherigen Altverträge all jener Kund:innen gekündigt, die nicht im Jahr 2023 in den Neuvertrag (das Tarifmodell „Comfort privat“) umgestiegen sind.
Einer Kündigung muss nicht zugestimmt werden, die Kündigungsfrist für den Energieversorger muss jedoch mindestens 8 Wochen betragen. Diese Mindestfrist wurde eingehalten, solange die Kündigungen vor dem 4.2.2024 zugestellt werden, da alle Kündigungen von TIWAG/IKB erst mit 31.3.2024 wirksam werden.
Nein, grundsätzlich wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung, wenn Sie keinen neuen Vertrag unterzeichnen. Darüber werden Sie vom jeweiligen Netzbetreiber informiert. Sollten Sie aber dem Wechsel in die Grundversorgung ausdrücklich widersprechen und weiterhin keinen neuen Vertrag abschließen, dann droht Ihnen tatsächlich die Abschaltung des Netzzugangs durch den Netzbetreiber (TINETZ, IKB oder regionale Netzbetreiber). Vor einer Abschaltung werden Sie aber noch mittels (meist eingeschriebenen) Brief darüber informiert.
Die AK spricht sich klar gegen derartige (Massen-)Kündigungen aus und wird rechtliche Schritte gegen die Kündigungen prüfen.
Die Verträge wurden zum 31.3.2024 gekündigt, dh die Stromlieferung gemäß dem alten Vertrag ist bis zu diesem Zeitpunkt gesichert. Entscheidend ist aber der im Kündigungsschreiben angeführte Zeitpunkt.
Die AK empfiehlt entweder
Ein Durchschnittshaushalt (mit 3.500 kWh) erspart sich nach Wegfall der Strompreisbremse des Bundes (voraussichtlich mit 30.6.2024) mit dem Neuvertrag der TIWAG/IKB ca. 220 € pro Jahr.
Trotz Senkung des Preises in den Altverträgen (im Tarifmodell „comfort+“) ist ein frühest möglicher Wechsel zu empfehlen. Es gibt aus aktueller Sicht keinen Vorteil, bis zum letzten möglichen Zeitpunkt (31.3.2024) in den bisherigen Verträgen zu verbleiben.
Die Arbeitspreise pro kWh sinken ab 1.1.2024 bis 31.3.2024 in den Altverträgen von 25,08 Cent brutto auf 21,72 Cent brutto.
Im Neuvertrag beträgt der Arbeitspreis pro kWh aufgrund diverser Boni 15,24 Cent brutto.
Es gibt die Möglichkeit Preisvergleiche beim online-Tarifkalkulator der E-Control vorzunehmen. Die Angebote variieren von Tag zu Tag und es kann durchaus auch günstigere Varianten geben. Wir raten jedoch von sogenannten „Floater- oder Flextarifen“ ab, da diese ihre Preise während der Vertragslaufzeit in der Regel monatlich ändern.
(Zum Thema „Worauf ist bei einem Anbieterwechsel zu achten?“ gibt es eigene FAQ auf unserer Homepage.)
Es ist auch dann dringend notwendig zu handeln, wenn Sie bei der TIWAG/IKB als Stromanbieter bleiben möchten. Es erfolgt kein automatischer Umstieg in den Neuvertrag. Hierfür müssen Sie das dem Kündigungsschreiben beigelegte Formular „Lieferantrag Elektrische Energie“ im gelb umrahmten Feld unterzeichnen und dieses an die TIWAG/IKB zurückschicken. Alternativ können Sie auch über Ihr Kundenkonto online (mithilfe des auf Seite 1 des Schreibens angeführten QR-Codes) auf den Neuvertrag umsteigen.
Die Rechtsunsicherheit betrifft hauptsächlich die TIWAG/IKB. Wenn sie das Verfahren gegen die AK verliert, müsste sie den Kunden die Differenzbeträge seit der letzten Erhöhung nachzahlen, was ein finanzielles Risiko darstellt, welches man durch die Kündigungen versucht zu minimieren. Die Rechtsunsicherheit für die Kunden liegt hier nur darin, dass nicht klar ist, wie im Falle einer Rückzahlung mit den bereits gewährten Stromkostenzuschüssen des Bundes umzugehen ist.
Dieses Formular dient nicht dem Rücktritt vom Altvertrag.
Es ist nur für den Fall beigelegt, dass Sie - nach Umstieg auf den Neuvertrag - diese Entscheidung binnen 14 Tage wieder rückgängig machen können, um beispielsweise zu einem Alternativanbieter zu wechseln.
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