Zwei Hände, die rechte dreht die Regulierung an einem Heizkörper, die andere hält Euroscheine.
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11.12.2023

Worauf achten bei Anbieterwechsel? FAQ für den Tarifvergleich via E-Control

Ein Wechsel ihres Energielieferanten kann heute sehr einfach, sicher und stressfrei ablaufen. Der Tarifkalkulator der E-Control Austria ist dabei ein nützliches Instrument, das Ihnen helfen kann, Energieanbieter und deren Produkte zu vergleichen, damit, entsprechend der Bedürfnisse Ihres Haushaltes, das passende Produkt ausgewählt werden kann. Alle Strom- und Gaslieferanten in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte und Preise in die Tarifkalkulator-Datenbank der E-Control einzupflegen. Der Tarifkalkulator bietet Ihnen daher einen unentgeltlichen Überblick über sämtliche Lieferanten, über alle Marken und alle Angebote.


Wie bei jedem Wechsel des Energielieferanten gilt es aber Konditionen und vertragliche Rahmenbedingungen gewissenhaft zu prüfen. Beispielsweise sind Wechselrabatte für Neukund:innen zu berücksichtigen (die in der Regel nach 1 Jahr wegfallen), Bindefristen oder die Art des Tarifs (besteht eine Preisgarantie oder handelt es sich um einen Floater-Tarif, welcher sich an aktuelle Börsenpreise orientiert und dadurch stetigen Änderungen unterworfen ist). Worauf Konsument:innen bei einem Tarifvergleich mit Hilfe des Tarifkalkulators achten sollten, wird im Folgendem anhand von einigen Fragen beantwortet.

Vorab empfehlen wir, dass Sie auch einen Blick auf Ihren aktuellen Energieliefervertrag werfen. Überprüfen Sie dabei die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfristen und die allgemeinen Konditionen des ausgewählten Produktes. Stellen Sie vor allem sicher, dass Sie den Zeitpunkt der möglichen Vertragsbeendigung kennen.

1. Wo finde ich den Tarifkalkulator und welche Informationen benötigt der Kalkulator?

Sie finden den Tarifkalkulator hier. Folgende Informationen sind erforderlich, um eine Abfrage zu machen:

  • Ihre Postleitzahl
  • Ihr Strom- oder Gas-Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh)

Ihren Strom- oder Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie über die Schaltfläche „Haushaltsgröße“ auch einfach die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen bei Strom bzw. Ihre Wohnfläche bei Gas eingeben. Der Tarifkalkulator rechnet dann mit dem Durchschnittswert eines österreichischen Haushaltes dieser Größe.

Haben Sie diese Eingaben gemacht, kann es auch schon losgehen mit dem Preisvergleich.

2. Worauf ist bei den Grundeinstellungen zu achten?

Damit der Vergleich mit Ihren derzeitigen Konditionen so genau wie möglich durchgeführt werden kann, sollten Sie einige Grundeinstellungen beachten. Als erstes gilt es zu entscheiden ob ein Vergleich von Strom- oder Gasanbietern durchgeführt werden soll. Nachdem Sie anschließend Ihre Postleitzahl und ihren Gas-Jahresverbrauch eingegeben haben, empfehlen wir bei der Option „Einmalige Wechselrabatte miteinbeziehen“ „Nein“ auszuwählen, da so die zu Grunde liegenden Konditionen der jeweiligen Produkte am besten verglichen werden können. In einem zweiten Suchverlauf, können Sie dann immer noch „einmalige Wechselrabatte“ miteinbeziehen, um diese in Ihre Entscheidung miteinfließen zu lassen.

Während Ihr Netzbetreiber in der Regel automatisch mit der Postleitzahl vom Kalkulator bestimmt wird, haben Sie bei „Angaben zu Ihrem aktuellen Produkt“ mehrere Möglichkeiten zum Auswählen. Wählen Sie ihr Produkt aus oder jenes mit dem Sie andere Produkte vergleichen wollen.

Diese Einstellungen genügen um einen ersten aussagekräftigen Vergleich durchzuführen und Sie können „Abfrage starten“ drücken.

3. Der Tarifkalkulator zeigt mir mehrere verschiedene Anbieter. Nach welchen Kriterien kann ich mir einen schnellen Überblick verschaffen?

Produkt ohne Preisgarantie

Die allermeisten Haushaltskunden und auch der überwiegende Teil der kleineren Gewerbekunden haben seit jeher einen Strom- bzw. Gasliefervertrag nach diesem Modell. Dabei ist der Energiepreis in Cent/kWh ein fixer Bestandteil des Vertrags. Ändert der Lieferant den Preis, gibt es also eine Preiserhöhung, so hat der Kunde ein Widerspruchsrecht, kann sich – unabhängig von etwaigen Bindefristen – sofort einen neuen Lieferanten suchen und muss währenddessen für eine bestimmte Zeit vom alten Lieferanten noch zum alten Preis versorgt werden.

Produkte mit Preisgarantie

Trotz des Ausstiegsrechts bei einer Preiserhöhung sorgen sich viele Verbraucher, dass kurz nachdem sie den Lieferanten gewechselt haben, dieser den Preis erhöhen könnte und sie dann wieder genauso viel zahlen wie zuvor. Nicht wenige verzichten daher gleich ganz auf einen Wechsel, obwohl sie dabei einiges sparen könnten.

Etliche Lieferanten begegnen dieser Befürchtung nun mit Preisgarantien, die sie für eine bestimmte Zeit versprechen. Diese Zeiträume sind derzeit sogar recht erheblich. Freilich gilt das auch in die andere Richtung. Eine Preissenkung wird es bei diesen Produkten natürlich während der Garantiezeit meist auch nicht geben.

Produkte mit automatischer Preisanpassung bzw. sogenannte „Floater-Tarife“

Bei diesem Preismodell wird der Preis in bestimmten Zeitintervallen, z.B. monatlich oder quartalsweise, automatisch mittels einer vom Lieferanten festgelegten Formel angepasst. Diese Formel bezieht sich jeweils auf einen vom Lieferanten ausgewählten Index, wie z.B. Börsepreise oder einen bestimmten Preisindex. Das heißt also, dass sich der Energiepreis, den der Kunde bezahlt, von einem zum nächsten Zeitintervall ändert. Steigt der entsprechende Index, so steigt auch der Energiepreis, sinkt der Index, so zahlt auch der Kunde für die Energie in dem jeweiligen Zeitintervall weniger. Eine Informationspflicht des Anbieters an den Kunden bei Änderung der Preise sowie ein Widerspruchsrecht des Kunden gibt es bei dieser Tarifform nicht.

Produkt ohne Bindefrist

Findet sich dieses Symbol nicht in der Spalte „Zusatzinfo“, dann handelt es sich bei diesem Produkt um einen Tarif mit Bindefrist. In diesem Fall ist eine Kündigung des Vertrags von Seiten des Kunden erst nach Ablauf der Bindefrist möglich. Die Vereinbarung einer Bindefrist ist bei Floater-Verträgen nicht erlaubt.

4. Worauf ist bei der Wahl des Anbieters und des Produktes zu achten?
Rabatte, Bindungsfristen, Preisgarantie und Preisänderungen

Jene Produkte die in die engere Wahl kommen sollten genau geprüft werden. Werfen Sie dazu auch einen Blick auf die Homepage des Anbieters und laden Sie sich das Preisblatt für das jeweilige Produkt runter. Das Preisblatt und andere wichtige Informationen über den Anbieter finden Sie auch im Tarifkalkulator, wenn Sie auf das Produkt direkt klicken.

Eine wichtige Information für Verbraucher:innen kann auch sein, wann ein bestimmter Energielieferant zuletzt seine Preise geändert hat. Diese Information finden Sie direkt auf der Ergebnisseite des Tarifkalkulators. Unter dem Preis und der Ersparnis gibt es eine Zeile zu den Preisänderungen (Preisdetails). Bei herkömmlichen Produkten wird hier angezeigt, wann die letzte Preisänderung stattgefunden hat. Bei Produkten mit Preisgarantie wird die Gültigkeitsdauer der Garantie angezeigt. Bei Produkten mit automatischer Preisanpassung erfahren Sie in dieser Zeile, in welchen Abständen die Anpassungen erfolgen, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise. Achten Sie auch darauf, dass unter Preisdetails in der Regel der Arbeitspreis oder Grundpreis beim Tarifkalkulator in Netto-Beträgen ausgewissen werden.

Im Speziellen bei Floater-Tarifen raten wir aber zur Vorsicht, da Konsument:innen hier stets die Entwicklung der Börsenpreise beobachten sollten, um nicht von plötzlichen Preissteigerungen überrascht zu werden. Wir raten daher zu einem Produkt mit Preisgarantie, welche eine relative Planungssicherheit geben, da hier die monatlichen Teilzahlungen und voraussichtlichen Kosten während des vereinbarten Zeitraums für die Preisgarantie am sichersten kalkuliert werden können. 

Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Produkte ohne Bindefrist unter der Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit abbestellt werden können. Wenn Sie allerdings eine Bindefrist eingehen, dann kann erst nach Ablauf dieser Frist eine Kündigung durchgeführt werden.

Für manche Konsument:innen ist zudem die Information wichtig, wie die Kommunikation mit dem Energielieferanten stattfindet. Bei manchen Angeboten besteht nur die Möglichkeit mittels eines Internetzugangs und einer vorhandenen E-Mail-Adresse einen Vertrag abzuschließen.

Außerdem kann es sich nochmals lohnen speziell nach Angeboten zu suchen, die Wechselrabatte oder andere spezielle Rabatte (z. B. ein „Online-Rabatt) anbieten. Hier gilt es jedoch stets das „Kleingedruckte“ zu beachten. An welche Bedingungen ist der Rabatt geknüpft? Über welchen Zeitraum hinweg wird mir der Rabatt gewährt? Handelt es sich um einen einmaligen Rabatt oder wird er aliquot über einen Zeitraum aufgeteilt?

Vor allem einmalige Wechselrabatte können einen Anbieterwechsel sehr attraktiv machen. Dabei sollten jedoch die zu Grunde liegenden Konditionen, wie beispielsweise die Höhe des Arbeitspreises (in Cent/kWh) oder Grundpreis, nicht außer Acht gelassen werden. Fällt der Rabatt nämlich nach Ablauf der vereinbarten Zeit weg, dann kann auch der Preisvorteil wegfallen. Das heißt, für Verbraucher:innen, die eine langfristige Bindung suchen, sollten Rabatte nicht das entscheidende Kriterium darstellen, da nach Wegfalls des Rabattes ein erneuter Wechsel in Betracht gezogen werden muss.

5. Wie führe ich einen Anbieterwechsel durch?

Dazu ist ein direkter Link im Informationsfenster zu finden, welches erscheint sobald Sie das Produkt oder den Energieanbieter anklicken. Auf der Internetseite des ausgewählten Anbieters folgen Sie dann den weiteren Anweisungen des Anbieters. 

Falls Sie den Wechsel nicht online durchführen wollen, besteht in der Regel auch die Möglichkeit in Kontakt mit dem Kundenservice zu treten, um weitere Information über die Durchführung des Anbieterwechsel zu erhalten.

6. Muss ich selbst meinen alten Vertrag kündigen?

n der Regel biete der neue Strom- bzw. Gasanbieter an, die Kündigung beim bisherigen Anbieter für Sie durchzuführen. Klären Sie diesen Punkt jedenfalls beim Wechsel mit dem neuen Anbieter ab. Ein Wechsel ist erst nach Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist möglich.

Vor dem Wechsel des Anbieters sollte der Strom- bzw. Gaszähler abfotografiert werden.


 

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