AK Zangerl: „TIWAG-Chef unterliegt Irrtum!"
Entgegen der Meinung des Vorstandsvorsitzenden der TIWAG stellt AK Präsident Zangerl klar, dass über Rückzahlungen mit der AK Tirol zu verhandeln ist.
Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien bestätigt die Rechtsauffassung der AK Tirol, dass Preisanpassungen aufgrund eines komplexen Strompreisindex rechtlich nicht zulässig sind. Ein solcher Index spiegelt die Preisentwicklung auf internationalen Strompreisbörsen bzw. internationalen Stromgroßhandelsmärkten wider und unterscheidet auch nicht, aus welcher Erzeugungsquelle der Strom stammt. „Dies ist insbesondere wichtig, wenn mit ‚Strom aus 100 % Wasserkraft‘ geworben wird“, merkt Zangerl an. Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien hat diesbezüglich auch Auswirkungen auf das laufendes Musterverfahren der AK Tirol gegen die TIWAG betreffend der Preiserhöhung 2022 („ÖSPI-Klausel“). „Diese Klausel ist nicht sachgerecht und daher auch nicht anzuwenden. Die TIWAG wird nun ihre bisherige Haltung überdenken müssen und scheint nun den Ernst der Lage erkannt zu haben, schließlich stehen auch Rückzahlungen im Raum, etwas, wovor wir in den Gesprächen mit der TIWAG-Führung gewarnt hatten“, stellt Zangerl klar. Schon die plötzliche Strompreissenkung, die gestern bekannt gemacht wurde, dürfte ein Indiz dafür sein, dass die TIWAG die rechtliche Dimension nun erkannt hat, nun kommt das OLG Wien-Urteil noch dazu. „Kommt es wirklich zu Rückzahlungen, dann hat die TIWAG-Führung ihr Waterloo. Man hat geglaubt, man kann ohne Rücksicht auf Land und Leute agieren. Das hat sich nun als Irrtum herausgestellt“, sagt Zangerl.
Bei der Musterklage der AK Tirol gegen die TIWAG, geht es um wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten – Stichwort Transparenz. Das ist das, was wir nun im Sinne der Stromkundinnen und -kunden klären werden“, so AK Präsident Erwin Zangerl.
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