AK Präsident Zangerl im Interview an einem Tisch sitzend.
AK Präsident Erwin Zangerl sieht die TIWAG unter Zugzwang. © AK Tirol/ Angelo Lair
12.10.2023

AK Präsident Zangerl: „TIWAG will nun Flucht nach vorne antreten!“

Nachdem die AK Tirol bereits im Februar aufgezeigt hatte, dass die Preisanpassungen aufgrund eines komplexen Strompreisindex rechtlich nicht zulässig sind, wurde diese Ansicht nun vom OLG Wien bestätigt.  „Die TIWAG will nun scheinbar die Flucht nach vorne antreten und eine schnelle und rechtssichere Lösung finden, was überaus zu begrüßen ist. Wenn die Gespräche der TIWAG-Führung dazu allerdings so verlaufen wie die bisherigen Gespräche mit der AK Tirol, werden die Kundinnen und Kunden viel Geduld haben müssen“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Zangerl verweist auch auf die Tatsache, dass die TIWAG zu keinem Einlenken bei Strompreis und transparenter Darstellung der Preisanpassungen bereit gewesen war, weshalb die AK Tirol auch Klagen gegen die TIWAG eingebracht hat. „Die kommende Verhandlung soll nun die Rechtssicherheit herstellen, die man bei der TIWAG-Führung seit Monaten sucht“, sagt Zangerl.   

offen gesagt:

"Die TIWAG wird nun ihre bisherige Haltung überdenken müssen und scheint nun den Ernst der Lage erkannt zu haben."

Erwin Zangerl
AK Präsident

OLG Wien bestätigt Unzulässigkeit der Berechnung bei Strompreiserhöhung

Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien bestätigt die Rechtsauffassung der AK Tirol, dass Preisanpassungen aufgrund eines komplexen Strompreisindex rechtlich nicht zulässig sind. Ein solcher Index spiegelt die Preisentwicklung auf internationalen Strompreisbörsen bzw. internationalen Stromgroßhandelsmärkten wider und unterscheidet auch nicht, aus welcher Erzeugungsquelle der Strom stammt. „Dies ist insbesondere wichtig, wenn mit ‚Strom aus 100 % Wasserkraft‘ geworben wird“, merkt Zangerl an. Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien hat diesbezüglich auch Auswirkungen auf das laufendes Musterverfahren der AK Tirol gegen die TIWAG betreffend der Preiserhöhung 2022 („ÖSPI-Klausel“). „Diese Klausel ist nicht sachgerecht und daher auch nicht anzuwenden. Die TIWAG wird nun ihre bisherige Haltung überdenken müssen und scheint nun den Ernst der Lage erkannt zu haben, schließlich stehen auch Rückzahlungen im Raum, etwas, wovor wir in den Gesprächen mit der TIWAG-Führung gewarnt hatten“, stellt Zangerl klar. Schon die plötzliche Strompreissenkung, die gestern bekannt gemacht wurde, dürfte ein Indiz dafür sein, dass die TIWAG die rechtliche Dimension nun erkannt hat, nun kommt das OLG Wien-Urteil noch dazu. „Kommt es wirklich zu Rückzahlungen, dann hat die TIWAG-Führung ihr Waterloo. Man hat geglaubt, man kann ohne Rücksicht auf Land und Leute agieren. Das hat sich nun als Irrtum herausgestellt“, sagt Zangerl.

Bei der Musterklage der AK Tirol gegen die TIWAG, geht es um wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten – Stichwort Transparenz. Das ist das, was wir nun im Sinne der Stromkundinnen und -kunden klären werden“, so AK Präsident Erwin Zangerl. 

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