Zangerl: „TIWAG will Flucht nach vorne antreten!“
Die aktuelle Entscheidung des OLG Wien bestätigt die Rechtsauffassung der AK Tirol.
Man habe davor gewarnt, dass die Vorgangsweise der TIWAG bei Strompreisanpassung und Information an die Kunden rechtlich überaus problematisch sei, „trotzdem wurde ohne Rücksicht auf Verluste der Weg der Preisanpassung aufgrund des ÖSPI-Index gewählt“, so AK Präsident Zangerl zum aktuellen Urteil des OLG Wien. Die Warnungen der AK, dass es zu Rückzahlungen kommen wird, wurden von Seiten der TIWAG-Führung nicht ernst genommen, nun prüft die TIWAG selbst Rückzahlungen und gesteht die Misslichkeit der Lage ein. „Ich begrüße natürlich, dass das OLG Wien die Rechtsansicht der AK Tirol bestätigt hat und auch, dass die TIWAG Rückzahlungen prüft, allerdings sind die Verhandlungen diesbezüglich nicht mit dem VKI zu führen, sondern mit der AK Tirol“, stellt Zangerl klar. Der VKI als formelle Klagspartei hat die Musterklage gegen die TIWAG im Auftrag der AK Tirol eingebracht, diese Musterklage der AK Tirol – die Mitte Oktober in Innsbruck verhandelt wird – betrifft die Preisanpassung der TIWAG im Jahre 2022, die im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet wurde, noch dazu, da die TIWAG der größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol ist. „Für die anstehenden Gespräche zur Rückzahlungen an die Kundinnen und Kunden stehen wird der TIWAG-Führung jedenfalls gerne zur Verfügung“, so Zangerl.
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