AK Gutachten: Erhöhung bei Strompreis unzulässig!
Ein von der AK Tirol in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Die Erhöhung der Strompreise ist rechtlich unzulässig. Die AK will dagegen vorgehen.
„Nun werden die Gerichte klären müssen, ob die Informationen der TIWAG ausreichen und die Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt in der Lage sind, die Preispolitik und die Geschäftsbedingungen der TIWAG zu durchblicken und ob alle gesetzlichen Erfordernisse für eine Preiserhöhung eingehalten wurden. Wir haben daran erhebliche Zweifel. Unsere Rechtsansicht und die Ansicht tausender Kundinnen und Kunden ist klar: Die Informationen der TIWAG sind nicht nur verwirrend und legen nicht wirklich dar, warum die Preise in dieser Form angepasst werden müssen, sondern erfüllen auch nicht alle gesetzlichen Vorgaben für eine Preiserhöhung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG)", stellt AK Präsident Zangerl klar. Damit steht, so Zangerl, auch fest: Die von der TIWAG im Informationsschreiben zu den Bestandsverträgen angekündigten massiven Preiserhöhungen müssen gerichtlich überprüft werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Zangerl kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Informationspolitik und die Haltung der TIWAG-Führung: „Die TIWAG-Führung schreibt an die Kundinnen und Kunden, dass die TIWAG nicht verpflichtet ist, die Tiroler Bürgerinnen und Bürger und die Kleinunternehmer zu versorgen. Das ist nicht nur ein Imageschaden für die TIWAG sondern gelinde gesagt eine Frechheit den Eigentümern gegenüber: Und das sind die Tirolerinnen und Tiroler“, sagt Zangerl.
In der von der AK Tirol beauftragten Verbandsklage des VKI wird umfassend dargelegt, warum das Informationsschreiben über die massiven Preiserhöhungen beim Bestandsvertrag aus Sicht der AK Tirol intransparent, gröblich benachteiligend, überraschend und somit rechtswidrig ist. In erster Linie geht es um mangelnde Transparenz sowie auch darum, dass die von der Tiwag im Informationsschreiben angeführten Begründungen für die massive Preiserhöhung nicht ausreichend und in vielen Punkten auch nicht nachvollziehbar sind. „Es gibt etwa keine Angaben, wieviel Strom aus eigener Erzeugung kommt, in welchem Umfang Strom für die Haushaltskunden zugekauft wird und welche konkreten Faktoren Einfluss auf die aktuelle Preisgestaltung haben“, erklärt Zangerl. Kurz gesagt: Die Kunden können gar nicht wissen, aus welchen Gründen sich der Strompreis ändert, sie werden im Dunklen gelassen. „Man ist in diesem Sinne völlig der Willkür der TIWAG-Führung ausgeliefert, die Preisänderungen vornehmen kann, wie es ihr gerade beliebt. Und nicht nur das: Gleichzeitig erklärt man den Tirolerinnen und Tirolern, dass man sie und die Tiroler Kleinunternehmer gar nicht mit Energie versorgen müsse, das ist inakzeptabel“, sagt Zangerl.
Der AK Präsident weiter: „Es gibt keinen Anlass für eine Preissteigerung, schon gar nicht eine von der TIWAG im März ursprünglich geplante Vervierfachung des Stromtarifs.“ Bekanntlich wurde durch das Einschreiten der AK Tirol diese Preissteigerung zurückgenommen und liegt derzeit bei 18,8 Cent brutto, dies jedoch nur bei Abschluss eines Neuvertrages (mit Bonus). Bereits im Juli hatte Zangerl gefordert, den Strompreis für alle TIWAG-Kund:innen im Herbst um 10 Cent zu senken. „Da die TIWAG nicht in der Lage ist, konkrete Zahlen und Informationen zu den Strompreiserhöhungen vorzulegen, ist davon auszugehen, dass die Strompreiserhöhung in den Bestandsverträgen eine völlig unnotwendige war. Und das alles auf Kosten der Tirolerinnen und Tiroler“, kritisiert Tirols AK Präsident.
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