Ak Präsident Erwin Zangerl lehnt an einer Tür.
Ak Präsident Zangerl will die Preiserhöhungen des Landesenergieversorgers gerichtlich prüfen lassen. © AK/Berger
10.8.2023

AK bringt Verbandsklage gegen TIWAG ein

Nach mehreren Versuchen der AK, die TIWAG AG bei ihrer Informations- und Preispolitik zum Einlenken zu bewegen, werden mangels Einsicht des TIWAG-Vorstandes nunmehr die Gerichte entscheiden müssen. Konkret geht es um die Informationsschreiben der TIWAG betreffend der massiven Preiserhöhungen bei Bestandsverträgen. Bei den  Informationsschreiben der TIWAG zu diesen Verträgen fehlt aus Sicht der AK Tirol vor allem die erforderliche vollständige Transparenz. Die Klage betrifft somit nur die Altverträge, nicht jedoch die aufgrund des gewährten Bonus deutlich günstigeren Neuverträge.

offen gesagt:

„Es gibt keinen Anlass für eine Preissteigerung, schon gar nicht eine von der TIWAG im März ursprünglich geplante Vervierfachung des Stromtarifs.“

AK Präsident
Erwin Zangerl

Rechtmäßigkeit der Preissteigerung wird vor Gericht geklärt

„Nun werden die Gerichte klären müssen, ob die Informationen der TIWAG ausreichen und die Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt in der Lage sind, die Preispolitik und die Geschäftsbedingungen der TIWAG zu durchblicken und ob alle gesetzlichen Erfordernisse für eine Preiserhöhung eingehalten wurden. Wir haben daran erhebliche Zweifel. Unsere Rechtsansicht und die Ansicht tausender Kundinnen und Kunden ist klar: Die Informationen der TIWAG sind nicht nur verwirrend und legen nicht wirklich dar, warum die Preise in dieser Form angepasst werden müssen, sondern erfüllen auch nicht alle gesetzlichen Vorgaben für eine Preiserhöhung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG)", stellt AK Präsident Zangerl klar. Damit steht, so Zangerl, auch fest: Die von der TIWAG im Informationsschreiben zu den Bestandsverträgen angekündigten massiven Preiserhöhungen müssen gerichtlich überprüft werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Zangerl kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Informationspolitik und die Haltung der TIWAG-Führung: „Die TIWAG-Führung schreibt an die Kundinnen und Kunden, dass die TIWAG nicht verpflichtet ist, die Tiroler Bürgerinnen und Bürger und die Kleinunternehmer zu versorgen. Das ist nicht nur ein Imageschaden für die TIWAG sondern gelinde gesagt eine Frechheit den Eigentümern gegenüber: Und das sind die Tirolerinnen und Tiroler“, sagt Zangerl.   

AK Tirol beauftragt Verbandsklage

In der von der AK Tirol beauftragten Verbandsklage des VKI wird umfassend dargelegt, warum das Informationsschreiben über die massiven Preiserhöhungen beim Bestandsvertrag aus Sicht der AK Tirol intransparent, gröblich benachteiligend, überraschend und somit rechtswidrig ist. In erster Linie geht es um mangelnde Transparenz sowie auch darum, dass die von der Tiwag im Informationsschreiben angeführten Begründungen für die massive Preiserhöhung nicht ausreichend und in vielen Punkten auch nicht nachvollziehbar sind. „Es gibt etwa keine Angaben, wieviel Strom aus eigener Erzeugung kommt, in welchem Umfang Strom für die Haushaltskunden zugekauft wird und welche konkreten Faktoren Einfluss auf die aktuelle Preisgestaltung haben“, erklärt Zangerl. Kurz gesagt: Die Kunden können gar nicht wissen, aus welchen Gründen sich der Strompreis ändert, sie werden im Dunklen gelassen. „Man ist in diesem Sinne völlig der Willkür der TIWAG-Führung ausgeliefert, die Preisänderungen vornehmen kann, wie es ihr gerade beliebt. Und nicht nur das: Gleichzeitig erklärt man den Tirolerinnen und Tirolern, dass man sie und die Tiroler Kleinunternehmer gar nicht mit Energie versorgen müsse, das ist inakzeptabel“, sagt Zangerl.  

Fehlende Transparenz in Informationsschreiben

Den Informationsschreiben der TIWAG zu den Preisanpassungen bei Bestandsverträgen mangelt es an verständlicher Information über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen. „Es wird zwar viel erläutert, aber das Wesentliche wird nicht genannt“, hält AK Präsident Zangerl fest. Aus dem Schreiben gehe etwa nur hervor, dass sich die „kalkulatorischen Beschaffungskosten“ der TIWAG verdreifacht hätten, was damit aber gemeint ist, erschließt sich den Konsument:innen nicht. „All das ist vollkommen intransparent. Die TIWAG weigert sich klar zu sagen, wie der Preis zustande kommt. Genauso gut könnte man im Zimmer des Vorstandsvorsitzenden den Preis ausknobeln. Die TIWAG glaubt, sie kann hier in einem scheinbar rechtsfreien Raum einfach einen Preis festsetzen oder die Eigenerzeugungsquote ohne Weiteres einseitig verändern. Das gereicht alles zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten und das ist nicht zu akzeptieren“, kritisiert Zangerl das Vorgehen der TIWAG-Führung.

Weitere Senkung des Strompreises im Herbst gefordert

Der AK Präsident weiter: „Es gibt keinen Anlass für eine Preissteigerung, schon gar nicht eine von der TIWAG im März ursprünglich geplante Vervierfachung des Stromtarifs.“ Bekanntlich wurde durch das Einschreiten der AK Tirol diese Preissteigerung zurückgenommen und liegt derzeit bei 18,8 Cent brutto, dies jedoch nur bei Abschluss eines Neuvertrages (mit Bonus). Bereits im Juli hatte Zangerl gefordert, den Strompreis für alle TIWAG-Kund:innen im Herbst um 10 Cent zu senken. „Da die TIWAG nicht in der Lage ist, konkrete Zahlen und Informationen zu den Strompreiserhöhungen vorzulegen, ist davon auszugehen, dass die Strompreiserhöhung in den Bestandsverträgen eine völlig unnotwendige war. Und das alles auf Kosten der Tirolerinnen und Tiroler“, kritisiert Tirols AK Präsident. 

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