Lehrabschlussprüfung

Um eine Lehre erfolgreich abzuschließen, musst du eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen. Diese findet in der Regel am Ende der Ausbildung statt und enthält einen praktischen und einen theoretischen Teil.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung ist als Lehrling deine höchstpersönliche Sache. Das macht nicht der Lehrbetrieb für dich. In manchen Berufsschulklassen wird zwar die Anmeldung gesammelt vorgenommen und vom Lehrer dann bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer vorgelegt, aber auch hier gilt: Es ist deine Anmeldung und wenn du beim gemeinsamen Ausfüllen der Anmeldungen in der Schulklasse gefehlt haben solltest, dann musst du dich selbst drum kümmern.

Kosten

Für dich als Lehrling entstehen in der Regel keine Kosten. Die Prüfungsgebühr muss beim Erstantritt vom ausbildenden Betrieb bezahlt werden.

Vorausgesetzt wird, dass du in einem aufrechten Lehrverhältnis stehst und die Berufsschule besuchst. 


Ausnahmen 

Ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung nach Lehrplatzverlust

Wenn du schon einige Zeit der Lehre absolviert hast und nach Verlust der Lehrstelle keine neue finden konntest (dafür benötigst du eine Bestätigung des AMS), kannst du bei der Lehrlingsstelle beantragen, ausnahmsweise zur LAP zugelassen zu werden.

Ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung im zweiten Bildungsweg

Wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und ausreichende praktische und theoretische Erfahrungen in deinem Lehrberuf vorweisen kannst, kannst du ebenfalls bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einen Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung stellen. Bei einem entsprechenden Qualifikationsnachweis kann die Lehrlingsstelle die theoretische Prüfung teilweise oder zur Gänze erlassen.

Neue Regelungen bei Lehrabschlussprüfungen

Um möglichst vielen LehrabsolventInnen einen erfolgreichen Antritt zur Lehrabschlussprüfung zu ermöglichen, treten seit September 2013 folgende Neuerungen in Kraft:

  1. Kostenersatz für Vorbereitungskurse: 
    Wer als Lehrling zur Vorbereitung auf die LAP einen Vorbereitungskurs besucht und dessen Kosten übernimmt, kann diese bis zu einer Höhe von € 250,-- bei der Förderstelle der Wirtschaftskammer ersetzt bekommen.
    Antragsformulare auf www.lehre-foerdern.at

  2. Keine Prüfungskosten mehr!
    Die Prüfungstaxe für den erstmaligen Antritt zur LAP trägt ohnehin der Lehrbetrieb; 
    sollte etwas schief gehen, werden künftig auch für den zweiten und sogar für den dritten Prüfungsantritt keine Kosten mehr verrechnet. Damit gibt es nun endgültig keine Ausrede mehr, es nicht auch ein zweites oder drittes Mal wenigstens zu versuchen!

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